Hallo,
Am Samstag, den 02.12.2006, 16:16 +0100 schrieb Andreas Voß:
nina.gerlach(a)googlemail.com schrieb:
Möglichkeit eins: Wir veranstalten zwei
Mitgliederversammlungen. Die erste
findet im Februar statt, auf ihr wird ein Zwischenbericht gegeben und ein
neuer Vorstand gewählt. Eine zweite MV findet im September statt, und dort
entscheiden wir über den weiteren Betrieb der Geschäftsstelle.
Möglichkeit zwei: Es gibt nur eine Mitgliederversammlung, die Ende Juni
stattfindet. Zu diesem Zeitpunkt sollte dann schon absehbar sein, ob die
Finanzierung für ein weiteres Geschäftsstellenjahr gesichert ist.
Ich votiere für
Möglichkeit zwei. Begründung: Für Möglichkeit eins
müsste der Vorstand zu dem - aus der Sicht des Juristen - dramatischen
Mittel der "außerordentlichen Mitgliederversammlung" nach § 8 Abs. 4 der
Satzung greifen. Das ist aber ein Mittel für ganz ungewöhnliche
Fallgestaltungen "wenn es das Interesse des Vereins erfordert". Eine
solche Einberufung muss "unverzüglich" (Juristendeutsch für: "ohne
schuldhaftes Zögern") erfolgen und kann m.E. schwerlich von langer Hand
in Kenntnis aller Umstände Monate im Voraus geplant werden.
Nunja. Man könnte das erste Treffen als normale Mitgliederversammlung
bewerten (ist ok, weil das im ersten Halbjahr ist). Auf dieser könnte
man die Satzung von "Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom
Vorstand einzuberufen" auf "Die Mitgliederversammlung ist MINDESTENS
einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen". Da gäbe dann keine Probleme
und wir wären auch in Zukunft etwas flexibler.
Andreas Voß (andrsvoss)
Mit freundlichen Grüßen
DaB.