Hallo Sebastian,
Am 27.11.2010 13:52, schrieb Sebastian Moleski:
1. Es gibt keinen Vorschlag vom Vorstand sondern von
der Arbeitsgruppe
Verantwortungsstruktur.
Naja, genau genommen, müsste es heißen "von Teilen des Vorstands und
einem Anwalt des Vereins".
Die beiden Mitgliedervertreter in der AG jedenfalls haben den jetzigen
Vorschlag nicht mitgestaltet. Von Olaf gibt es ja statt dessen einen
Alternativvorschlag, den auch ich sehr unterstützenswert finde. Er ist
in der Kürze der Zeit nur noch nicht in konkrete Vorschläge zu
Satzungsänderungsanträgen gemündet.
Es gibt weder umsatzsteuerrechtliche
noch wirtschaftliche Probleme beim Arrangement, die Fördergesellschaft
tatsächlich nur als "Tool" zur Spendengewinnung und -verteilung zu
verwenden.
Ist der Verein vorsteuerabzugsberechtigt? Vermutlich bestenfalls für
bestimmte Geschäftsbereiche wie etwa bei Lizenzvergaben? Wenn hierin ein
Unterschied zwischen Verein und GmbH besteht, was ich stark vermute,
dann kann es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit notwendig sein, der GmbH
ein Eigenleben zu geben, d.h. die entstandenen Personal und
Sachkostenkosten für PR und Fundraising inkl. Anteilen der
Geschäftsführung, der Miete, Verbrauchsmaterial, Hosting etc. der GmbH
zuzuweisen.
Ich habe auch die Vereinbarung mit der Foundation so verstanden, dass
die Spendeneinnahmen erst nach Abzug der hierfür eingesetzten Kosten
geteilt werden. Oder akzeptiert die WMF eine anteilige Kostenabrechnung
aus dem Verein statt aus der gGmbH?
Viele Grüße
Martina