Hallo,
aufgrund der aktuellen Debatte würde mich mal vorschlagen, genauere
Anforderungen zu formulieren, bei deren Einhaltung der Verein gedruckte
WikiReader unterstützen würde.
Auf der Mailingliste wurden ja schon ein paar Vorschläge geäußert - ich
würde das mal wie folgt zusammenfassen:
- Unter jedem Bild eine Quellenangabe
- die komplette GNU-FDL im Original
- ein Authorenverzeichnis, aus dem hervorgeht, welche Authoren an
welchen Artikeln mitgearbeitet haben
Ich denke nämlich, dass der Verein grundsätzlich vor allem Publikationen
auf anderen Medien (CD, Printausgabe) unterstützen sollte, da damit die
Verbreitung und Bekanntheit der Wikipedia auf eine Weise vergrößert
werden könnte, zu der Wikipedia an sich nicht fähig ist. Vorausgesetzt
natürlich, die Lizenzbedingungen werden eingehalten.
Matthias
Hotel & Pension Villa Camenz
<http://www.villa-camenz.de/> www.villa-camenz.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Internetseite mit großem Interesse gelesen.
In den Webseiten war zu lesen, dass sämtliche Inhalte kostenlos
anderweitig genutzt werden können.
Ich erstelle gerade ein Verzeichnis über touristische Anbieter in
Deutschland. Daher möchte ich Daten und auch Karten ( Bundeskarte und
Karten der Bundesländer und Kreise) benutzen und verarbeiten.
Ich bitte Sie hiermit um Bestätigung, dass ich dieses Material kostenlos
von Wikimedia nutzen kann.
Ich möchte gerne Werbung von Wikimedia ( Anzeige) auf meinen
Homepageseiten einbauen, um auf weitere Informationen und Daten über
Deutschland mit den Landes- und Kreistrukturen über meine Homepage
hinzuweisen.
Sollte mein Anliegen von Ihnen unterstützt werden können, möchte ich
Ihnen gerne für die Unterstützung eine Spende überweisen.
Ich bitte Sie hiermit mir mitzuteilen, ob und in welcher Form ich Daten
und Landkarten von Wikimedia für meine Homepage nutzen kann.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Camenz
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft legt
umfangreiche Expertise vor
http://idw-online.de/pages/de/news93835
Veröffentlicht am: 09.12.2004
Veröffentlicht von: Kai Hoelzner
Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e.V.
Wie kann das Urheberrecht im digitalen Zeitalter den Anforderungen aus
Bildung und Wissenschaft gerecht werden? Das Aktionsbündnis Urheberrecht
für Bildung und Wissenschaft legt umfangreiche Expertise vor
Am 30. November erhielt die Bundesministerin für Justiz, Frau Zypries,
vom Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft eine
detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 27.09.2004 für ein
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft. Darin wird vom Aktionsbündnis nicht nur Kritik
geübt sondern es werden juristisch fundierte Wege aufgezeigt, um im
Urheberrechtsgesetz ?die Rechte der Nutzer stärker zu berücksichtigen?,
wie es die Regierung ursprünglich vorgesehen hatte. Dabei hat sich das
Aktionsbündnis zunächst auf das in der jetzigen Novellierung (Korb 2)
Machbare beschränkt. Dem Aktionsbündnis liegt daran, dass Bildung und
Wissenschaft alle Potenziale der digitalen Medien zur Produktion von
Wissen nutzen dürfen, um Ausbildung und Forschung in Deutschland
bestmöglich zu fördern und international wettbewerbsfähig zu halten.
Dem Gesetzgeber muss seinerseits daran gelegen sein, die
Arbeitsfähigkeit des Bildungsbereiches und der Wissenschaft durch
geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu unterstützen, u.a. durch einen
intensiven Dialog des Gesetzgebers mit den Bildungs- und
Wissenschaftseinrichtungen, um deren praxisgerechte Anforderungen im
digitalen Zeitalter zu verstehen und in einen Gesetzestext umzusetzen.
Im Kern geht es bei der Novellierung des Urheberrechts um die Frage, ob
sich Deutschland als Wissensgesellschaft versteht oder den Interessen
der Verwerter und der Unterhaltungsindustrie Priorität einräumen will.
Die Novellierung des Urheberrechts könnte in dieser Frage eine
Weichenstellung sein.
Die im Aktionsbündnis zusammengeschlossenen Institutionen setzen sich
dafür ein, dass die Nutzungsrechte an Informationen und urheberrechtlich
geschützten Werken für Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen unter
Berücksichtigung ihrer sehr speziellen Verwendungszwecke gesichert sind
- zu fairen Preisen für diesen Nutzerkreis. Staatliche Bibliotheken
müssen auch künftig in der Lage sein, Schulklassen oder Seminargruppen
digitale Kopien eines wissenschaftlichen Zeitschriften-Artikels zu
Selbstkostenpreisen bereitzustellen (digitaler Lieferdienst). Auch
sollten Dokumente, die in der Bibliothek einer Schule oder Universität
vorhanden sind, digital - wie in öffentlichen Bibliotheken - an allen
elektronischen Leseplätzen eingesehen werden und lokal zur
Weiterverarbeitung gespeichert werden können.
In der gegenwärtigen zweiten Reformstufe (Korb 2) gilt es, den
Gesetzentwurf so zu ändern,
- dass es erlaubt ist, digitale Lehrmaterialien für den Unterricht
innerhalb eines geschlossenen Personenkreises wie einer Schulklasse oder
einem Seminar, an dem möglicherweise Gruppen an verschiedenen Orten
[virtual learning] mitwirken, zu vervielfältigen und für die nächsten
Veranstaltungen aufzubewahren,
- dass, wie bisher erprobt, durch Bibliotheken digitale Kopien an
wissenschaftliche Gruppen versendet werden dürfen,
- dass der Zugang zu maschinell geschützten Dokumenten (DRM) im
Bildungs- und Wissenschaftsbereich gesichert ist. Es darf nicht sein,
dass ein Dokument für die Lehre eingesehen werden könnte, aber der
Verlag nicht in der Lage ist, die Lese-Sperren individuell aufzuheben,
- dass der gesetzlich privilegierte Zugang zu Dokumenten zum Zwecke der
Vorbereitung auf die Lehre oder für die Forschung auf ganze
Zeitschriftenartikel oder Bücher ausgedehnt werden kann. Nur aus der
Kenntnis vollständiger Quellen kann man qualifiziert lehren und forschen.
Die detaillierte Stellungnahme (40 Seiten) ist abrufbar im Internet
unter der URL:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/AB_Urheberrecht_BuW_261104.pdf
Das Aktionsbündnis arbeitet an einem 'Eckpunktepapier', das die
Erfordernisse an ein wirklich dauerhaft tragfähiges und sinnvolles
Gesetz erläutert. Die Dienstleistungen müssen den Zugang zu Quellen
erleichtern, anstatt dass die großen Verlage den Zugang verknappen und
die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Dienste behindern.
Dem Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft gehören die
Fraunhofer Gesellschaft (FhG), die Helmholtz Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren (HGF), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die
Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Leibniz Gemeinschaft (WGL) und der
Wissenschaftsrat (WR) sowie 135 Fachgesellschaften, Verbände und
Institutionen an. Fast 2.000 Persönlichkeiten aus Bildung und
Wissenschaft unterstützen mit ihrer Unterschrift unter die ?Göttinger
Erklärung? die Ziele des Bündnisses.
Kontakt:
Dr. Klaus-Eckart Maass
Koordination
Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes
Dr. Hartmut Simon
Der Sprecher
Universität Siegen
D-57068 Siegen
Weitere Informationen:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/AB_Urheberrecht_BuW_261104.pdf
Hier finden Sie die detaillierte Stellungnahme (40 Seiten) des
Urheberrechtsbündnis zum Referentenentwurf
http://www.urheberrechtsbuendnis.de
..."Sonderedition WikiPedia",
Ich möchte mich herzlich für die tollen positiven und unterstützenden
Rückmeldungen bedanken, Tom K, Magnus, Sebastian B ! Danke.
Wie gehe ich nun weiter vor, ich bräuchte meiner Ansicht nach eine Art
a) "Mandat" durch den Vereinsvorstand (dass ich für den Verein auftreten
kann, um Spenden einzuwerben z.B. Conrad Elektronik oder Saturn wg.
Produktion eines solchen Sticks) - soll/kann ich dafür einen
Briefbogenvordruch - habt Ihr so etwas - verwenden und dann "i.A. des
Vorstands" unterschreiben ?
Ich kann aber auch meine Anschreiben vorfertigen und an jemanden von
weitersenden.
b) einen Kontakt zu Directmedia ? Wer ist da anzusprechen ?
Am liebsten ist es mir, wenn mich jemand von Euch zurückruft, der sich
kompetent fühlt, meine Fragen beantworten zu können.
(Mail geht auch)
Tom Gries
Berlin
mobil 0179-2900691
030-8592873 zuhause
Zur Wiedervorlage, da bisher keine einzige Antwort
==================================================
Hallo zusammen,
als unterstützendes Mitglied möchte ich folgenden Vorschlag bringen:
* bietet einen wirklich guten, schnellen USB-Stick an
* 1 GByte, USB2.0
* mit WikiPedia-Logo bedruckt
* mit WikiPedia-CD "gefüllt"
Finanzierung:
Gemeinsames Marketingkonzept mit Elektronikgroßmärkten (SATURN,
MediaMarkt oder CONRAD, ELV, ggfs. auch KaDeWe(!), Wertheim) entwicklen,
die dann diese Sticks - mit Genehimgung der Foundation und des Vereins -
in ihren Werbeprospekten anbieten, als
"Sonderedition WikiPedia",
a) wobei entweder bestimmter Teil des Kaufpreises als Spende des
Endkunden an den Verein fließt oder
b) wobei der Elektronikgroßmarkt als Gegenzug für die Benutzung und das
Drucken des WP-Logos und der WP-CD-Daten eine Pauschalspende an den
Verein überweist (gg. SPB Spendenbescheinigung)
c) Mischmodell aus a) und b)
Bei a) dachte ich an 1..5 Euro Spende pro Stick bei einem
Endkundenpreise eines solchen Sticks von zur Zeit 79, Euro
bei b) 1.000 bis 10.000 Euro Pauschalspende.
Was haltet Ihr von meiner Idee ?
Tom Gries
(Nyxos auf meta, der mit dem "Enotif" Patch)
Hallo zusammen,
als unterstützendes Mitglied möchte ich folgenden Vorschlag bringen:
* bietet einen wirklich guten, schnellen USB-Stick an
* 1 GByte, USB2.0
* mit WikiPedia-Logo bedruckt
* mit WikiPedia-CD "gefüllt"
Finanzierung:
Gemeinsames Marketingkonzept mit Elektronikgroßmärkten (SATURN,
MediaMarkt oder CONRAD, ELV, ggfs. auch KaDeWe(!), Wertheim) entwicklen,
die dann diese Sticks - mit Genehimgung der Foundation und des Vereins -
in ihren Werbeprospekten anbieten, als
"Sonderedition WikiPedia",
a) wobei entweder bestimmter Teil des Kaufpreises als Spende des
Endkunden an den Verein fließt oder
b) wobei der Elektronikgroßmarkt als Gegenzug für die Benutzung und das
Drucken des WP-Logos und der WP-CD-Daten eine Pauschalspende an den
Verein überweist (gg. SPB Spendenbescheinigung)
c) Mischmodell aus a) und b)
Bei a) dachte ich an 1..5 Euro Spende pro Stick bei einem
Endkundenpreise eines solchen Sticks von zur Zeit 79, Euro
bei b) 1.000 bis 10.000 Euro Pauschalspende.
Was haltet Ihr von meiner Idee ?
Tom Gries
(Nyxos auf meta, der mit dem "Enotif" Patch)
Einfach abwarten, bis Werke frei werden, genügt nicht.
Ohnen Gegenöffentlichkeit werden Klingeltonindustrie & Co die
Schutzfristen für Urheberrechtlich geschütze Werke wie in den USA auch
hier bis auf den St. Nimmerleinstag hinausschieben. Siehe z.B.
http://derstandard.at/?url=/?id=1851555http://www.netzeitung.de/entertainment/music/297660.html
Wenn im Januar 2005 Songs wie Elvis Presley's That's All Right und
Shake, Rattle and Roll von Bill Haley in der EU frei werden, können wir
sie nicht auf den in den USA stehenden Server von Wikicommons laden.
Einfach einen Server in Europa aufsetzen und all die Songs hochladen
könnte aber auch nach hinten losgehen. Deshalb schlage ich Folgendes vor:
1.) Wir sammeln Songs, die in den EU frei werden. Siehe z.B.
http://www.popculturemadness.com/Music/Top54-Back/1954.htmlhttp://de.wikipedia.org/wiki/Hitparade
2.) Wir polieren die zugehörigen Artikel auf, um zu zeigen, dass durch
freies Wissen mehrwert entsteht und es uns nicht bloß um kostenloses
Kopieren geht
3.) Wir machen 50 Jahre alten Aufnahmen bzw. freie davon digitalisierte
Aufnahmen ausfindig
4.) Wir setzen einen eigenen Wikicommons-Server in Euroland (z.B.
Deutschland) auf und geben eine Pressemitteilung heraus.
Die Botschaft sollte nicht "Ey blöde Plattenindustrie, wir wollen aber
die Musik kopieren" sein, sondern "Wir schaffen freies Wissen, das allen
zu Gute kommt und das soll auch so bleiben" sein.
Bei der Argumentation der Phonoindustrie könnte ich übrigens wirklich
k***en. Auch eine deutschsprachige Wikipedia ist ein Wettbewerbsvorteil!
Gruß,
Jakob
P.S: Ich glaube, auf die deutschen Hits können wir aber verzichten ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Nummer-Eins-Hits_in_Deutschland_(195…
P.P.S: Ich vergaß:
5.) Wir werden verklagt und stehen den Prozeß durch