[Wikide-l] Re: Geistiges Eigentum / Urheberrechte / Open Source / Internet

Jakob Voss jakob.voss at nichtich.de
So Jan 15 16:55:18 UTC 2006


Marco Schuster schrieb:

>> Ganz abgesehen davon haben wir ja auch noch ein 
>> Interpretationsproblem. Es ist niemals festgelegt worden, ob die GFDL 
>> nun auf einen einzelnen Artikel oder die Gesammtmenge anzuwenden ist. 
>> Das wurde eigentlich immer nach Bedarf interpretiert, was imho aber 
>> auch nicht so ganz sauber ist.
> 
> Z.B. bei den Wiki(m)/pedia -Logos, die ja Markenzeichen der Foundation 
> sind.
> Was es die ENWP angeht: Wie passen eigentlich kommerzielle (Firmen)Logos 
> und anderes copyright-geschützes Material mit der GFDL zusammen?

Frage ich mich auch - die berufen sich auf das US-amerikanische "fair 
use". Siehe dazu

http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fair_use#Other_language_Wikipedias

Was die Marken angeht, so ist es meineswissens theoretisch möglich, eine 
Markenabbildung frei zu lizensieren (durch ihren Urheber), obwohl sie 
trotzdem als Marke geschützt bleibt. Die Abbildung darf dann frei 
verwendet werden, so lange das Markenrecht nicht tangiert wird. Genauso 
können ja Bilder von Personen frei lizensiert werden und du kannst sie 
frei verwenden - wenn du aber ihre Köpfe auf irgendwelche 
Pornodarsteller montierst, verletzt das trotzdem die 
Persönlichkeitsrechte auch wenn die Personen der GFDL zugestimmt haben. 
Oder du kannst eine Anleitung zum Bombenbauen frei lizensieren aber wenn 
die GFDL garantiert dir nicht, dass du auch damit eine Bombe bauen 
darfst etc.

Da diese Argumentation bei Marken jedoch nicht so offensichtlich ist, 
und möglicherweise doch irgendwie gegen den Markeninhaber verwendet 
werden kann[*], wird kaum ein Markeninhaber seine Marke frei lizensieren 
- auch die Foundation nicht.

Eine konkret Antwort eines Rechtsanwaltes zur Markenfrage siehe
http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005#VII._Bilder

Gruß,
Jakob

[*] Siehe zum Beispiel http://www.wikimania.co.uk/ wenn das 
Wikipedia-Logo GFDL wäre, könnte nur Markenrechtlich dagegen
vorgegangen werden und nicht zusätzlich nach dem Urheberrecht 
argumentiert werden. Bei internationalen Angelegenheiten ist
aber alles bestimmt noch mehr kompliziert, ich bin auch kein
Jurist.