[Wikide-l] Buchbinder Wanninger

ruediger.pfeil at arcor.de ruediger.pfeil at arcor.de
Do Sep 15 07:57:13 UTC 2005


Liebe Wikipedianer,

sorry für die Länge dieser Mail!

Im folgenden Mailaustausch zerschelle ich zum wiederholten Male an
einem Admin, der offenbar nicht mal eine mit Blut unterschriebene und
notariell beglaubte Zustimmungserklärung eines Urheberrechtseigners
zur Veröffentlichung seines höchsteigenen Porträtfotos in WP akzeptieren 
würde.

Qualität: "Buchbinder Wanninger" (siehe "Karl Valentin").

Um Missverständnissen vorzubeugen: Auch ich finde, dass das Urheberrecht
in WP sehr streng zu beachten ist.

Aber wenn man nicht mal Urheberrechtseignern zugesteht, dass sie von
ihrem eigenen Urheberrecht Gebrauch machen dürfen, wird's bürokratisch-albern.
"DAS AMT" mit Jochen Busse lässt grüssen.

MfG  Rüdiger Pfeil

--------- Original Nachricht --------

Von: ruediger.pfeil at arcor.de
An: mail at ...de
Datum: 08.08.2005 14:00
Betreff: Foto für Wikipedia

Sehr geehrter Herr Dr. B.,

ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns für einen Artikel in der Internet-Enzyklopädie
"Wikipedia" (http://de.wikipedia.org/) en Jpeg mit Ihrem Porträt zur Verfügung stellten.

Wikipedia ist das weltweit grösste Internet-Lexikon und wurde am 30. Juni 2005
mit dem "Grimme Online Award" ausgezeichnet.

Unter "http://de.wikipedia.org/wiki/..._..." habe ich einen kurzen biographischen 
Eintrag zu Ihrer Person verfasst. Ein Bild gibt es bisher jedoch nicht, denn
"Wikipedia" hält sich sehr streng an das Urherberrecht.

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, die sich auf ein ganz bestimmtes Jpeg
bezieht, wird dieses in "Wikipedia" veröffentlicht.

Obwohl "Wikipedia" selbst ein strikt nichtgewerbliches Projekt ist, muss ich
Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass einige User von Wikipedia auch 
kommerzielle Anwender sind (z.B. Ingenieure, Journalisten, Designer etc.). Ich muss 
also auch Ihre Zustimmung für eine evtl. kommerzielle Nutzung einholen (die wir nicht 
verhindern könnten).

Selbstverständlich geben wir die Quelle des Bildmaterials an.

Die Bilder, die Sie auf Ihrer offiziellen Homepage (http://www....de/)
publiziert haben, sind leider zu klein oder signiert, was für ein Lexikon eher
ungünstig ist. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir ein Jpeg in einer etwas
grösseren Fassung zumailen könnten.

Für meine biographische Notiz habe ich übrigens noch eine ganz kleine Frage
(die mich schon deshalb interessiert, weil ich selbst 1980 in P... maturiert habe):
In welchem Jahr und bei welchem M... Gymnasium haben Sie Abitur gemacht?

Für Ihre freundliche Unterstützung bedanke ich mich herzlich im voraus!

Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Pfeil


--------- Original Nachricht -------
Von: ... <mail at ...de>
An: ... at ...de
Datum: 14.09.2005 11:45
Betreff: Ihre E-Mail vom 08.08.05; Foto für Wikipedia

Sehr geehrter Herr Pfeil,

anbei übersende ich Ihnen ein Foto von mir mit der Genehmigung es bei
www.wikipedia.org zu veröffentlichen.

Ich habe 1966 am Ludwigs-Gymnasium in M... mein Abitur gemacht.

 Für ihr Engagement um Wikipedia bedanke ich mich und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Dr. B., MdL


-------- Original Nachricht --------
Von:     ruediger.pfeil at arcor.de
An:      info-de at wikimedia.org
Datum:   14.09.2005 15:56
Betreff: Foto Dr. Otmar Bernhard


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

... ich bin jetzt sehr vorsichtig geworden.

Vor einem Monat hatte ich den CSU-Landtagsabgeorndeten
Dr. Otmar Bernhard um ein Porträtfoto für Wikipedia gebeten,
mit einer Formulierung die der Gemeinfreiheit entspricht
(wobei wir natürlich wissen, dass es in Deutschland "Public
Domain" eigentlich gar nicht gibt, siehe UrhG § 29, Ziff. 1. 
i.d.F. vom 01.08.2002, und eigentlich doch ein bisschen, siehe
UrhG § 31 Ziff. 2 i.d.F. 01.08.2002, aber das kann man
ausser Urheberrechtsexperten niemandem vernünftig
erklären.)

Dr. Bernhard hat mir ein Foto mit untenstehender Mail
zugesendet. Ist das ok? Oder sollen wir's vergessen?
(Beim letzten Mal hatte ich Ihnen die Zustimmung
eines Urheberrechtseigners zum Original-WP-Formular
zugesendet. Ein Admin hat sie jedoch abgelehnt.)

Das Foto habe ich absichtlich noch nicht angehängt.
(Falls die Formulierung eh nicht akzeptiert wird.)

Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Pfeil


--------- Original Nachricht -------
Von:     Wikimedia Support Team <info-de at wikimedia.org>
An:      ruediger.pfeil at arcor.de
Datum:   14.09.2005 21:32
Betreff: Re: [Ticket#2005091410003052] Foto Dr. Otmar Bernhard


Hallo ruediger.pfeil at arcor.de,

Das Problem ist, daß der Abgebildete nicht über das Urheberrecht eines Bildes
bestimmen kann. Dies kann nur der Fotograf selbst. Selbst wenn man alle
Vermarktungsrechte für ein Foto erwirbt, bleibt das Urheberrecht beim
Fotografen (und das bis 70 Jahre nach seinem Tod).

Also muß der Fotograf der Veröffentlichung unter PD oder GFDL oder CC
zustimmen, die Zustimmung des Abgebildeten reicht nicht.

mit freundlichen Grüßen,
R...
Wikimedia Support Team


----- Original Nachricht ----
Von:     ruediger.pfeil at arcor.de
An:      info-de at wikimedia.org
Datum:   15.09.2005 09:27
Betreff: Re: [Ticket#2005091410003052] Foto Dr. Otmar Bernhard

Hallo Herr R...,

das ist inzwischen die dritte Variante, die ich von einem Admin zu hören bekomme.

1. Variante: Fotos, die ich mit einer Erklärung der Urheberrechtseigner 
nach UrhG § 29 Ziff. 1. i.d.F. vom 01.08.2002 in Verbindung mit  UrhG § 31 Ziff. 2
eingeholt hatte, habe ich mit einem Gemeinfreiheitsvermerk und der URL
eingestellt. Der Admin bekam den Email-Austausch zu Händen und genau das
habe ich auch unter den PD-Vermerk des Fotos geschrieben.
Der Admin hat den PD-Vermerk s o f o r t  akzeptiert.

2.Variante: Prinzipiell genauso wie oben. Unterschied: Zwischen mir und
dem Admin gingen 32.128 Mails hin und her, bis der Admin endlich die
Erklärung des Urheberrechtseigners akzeptiert hat und selbst einen
PD-Vermerk unters Foto geklebt hat. Übrigens lautete der Kommentar des 
Urheberrechtseigners: SEID IHR EIGENTLICH VON ALLEN GUTEN GEISTERN 
VERLASSEN? WAS SOLL ICH DENN NOCH MACHEN? EINE NOTARIELLE URKUNDE 
MIT BLUT UNTERSCHREIBEN?

3. Variante: Prinzipiell so wie oben: Unterschied: Der Unrheberrechtseigner
und ich haben vor dem Nichtwissen des Admins zum deutschen UrhG, das
zwar streng ist, aber nicht so streng wie einige Admins gehört zu haben
glauben, e i n f a c h  k a p i t u l i e r t und zwar mit einem so laut gerufenen
Kölschen "Drop jedreß!", dass das eigentlich noch in Berlin hörbar gewesen
sein müsste.

ZUR SACHE:

Ich musste mich beruflich mit dem strikten und komplizierten deutschen UrhG
auseinandersetzen.

Was Sie schreiben ("muß der Fotograf der Veröffentlichung unter PD oder 
GFDL oder CC zustimmen") stimmt dann, wenn meinetwegen dpa oder ddp
die Urheberrechtseigner sind.

Sorry, aber im folgenden Fall ist das ein absoluter Schmarr'n !!!

Urheberrechtseigner dieses Fotos ist eindeutig  Dr. Otmar Bernhard,
der es auch auf seiner HP abgebildet hat. (Allerdings nicht in
hochauflösender Form. Ist doch nett, dass er es uns hochauflösend
zur Verfügung stellt. Oder?)

DER FOTOGRAF HAT GAR NIX!

Warum nicht?

Weil er nicht HELMUT NEWTON ist, der irgendeine Nackerte auf Zelluloid
gebannt hat um daraus nen Bildband zu machen.

Erzählen Sie das, was Sie mir geschrieben haben bitte 

1. dpa, ddp, Reuters und AFP: Die lachen sich tot, denn die
Urheberrechte ihrer Fotos liegegen bei dpa, ddp usw.
UND NICHT BEIM FOTOGRAFEN! Klar, wenn ein nassforscher
Wikipedianer versuchen würde, diese Fotos einzustellen,
gibt's ganz schwer was auf die Finger. Von dpa, ddp usw.
ABER NICHT VOM FOTOGRAFEN!

2. Erzählen Sie das bitte mal einem Urheberrechtsjuristen.
Ob des schmerzhaften und lautstarken Gelächters, in das
er dann ausbricht, verklagt der Sie wegen Körperverletzung.

ALSO:

1. Klärt doch bitte mal mit einem FACHJURISTEN und danach
UNTEREINANDER, was Ihr eigentlich wollt. Reicht jetzt das
Formular, dass Ihr selbst in WP eingestellt habt, um Fotos
von Urheberrechtsträgern zu erbitten oder nicht???

2. Wenn Ihr dazu keine Lust habt, schmeisst das Formular bitte
vom Server und SCHREIBT AUF JEDE WP-SEITE:

"Liebe Wikipedianer, aus dem deutschen Urheberrechtsraum
nehmen wir keine Fotos entgegen. Uns ist mal gesagt worden,
dass es in Deutschland nach UrhG § 29 Ziff. 1. i.d.F.  vom 01.08.2002 
gar kein "Public Domain" nach amerikanischem Muster gibt. Nach  
UrhG § 31 Ziff. 2 sind zwar Erklärungen möglich, die dem PD-Begriff
ungefähr entsprechen, ABER DAS VERSTEHEN WIR NICHT.
Deshalb fotografiert selber, stellt die Fotos ein, wir löschen sie
dann wieder, weil wir nicht genau wissen, ob die auch PD sind."

Und jetzt erzählen Sie bitte mal Dr. Otmar Bernhard, dass er nicht
Urheberrechtseigner an seinem eigenen offiziellen Landtagsabgerodneten-Foto
ist,  sondern dass er auf das Ableben irgendeines Fotografen aus Altötting warten
muss, damit seine Nachfahren  70 Jahre nach dessen Tod das Bernhard-Porträtfoto
verwenden dürfen.

Was wollen Sie mir da eigentlich weiss machen?

Mit ratlosen Grüssen
Rüdiger Pfeil

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