[Wikide-l] Bedenkliche Nutzung von Wikipedia-Inhalten

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Mo Jul 11 23:30:17 UTC 2005


Grundsaetzlich dazu einige Anmerkungen:

1. Es gibt immer noch kein Gentlemen-Agreement zur Nutzung
von GFDL-Texten in Printpublikationen, siehe

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendungen_in_Print-Medien

Dort liest man stattdessen:

"Derzeit ist davon auszugehen, dass in Druckpublikationen
die GNU FDL ganz abgedruckt werden muss und ein Link auf
eine Online-Version der Lizenz nicht genügt. Bei
Tageszeitungen hat dies die Konsequenz, dass etwa im Fall
einer Bildnutzung diese lizenzkonform praktisch nicht in
Betracht kommt."

2. Selbst wenn es ein solches gaebe, koennte jeder Autor
der Wikipedia gegen eine seiner Meinung nach nicht mit der
GFDL uebereinstimmende Nutzung vorgehen.

3. Fuer Lizenzverletzungen gilt
http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005#VI._Anspr.C3.BCche_gegen.C3.BCber_Dritten_bei_GNU_FDL_Verletzungen

Jeder Urheber muss selbst gegen Lizenzverletzungen
vorgehen,  der Verein oder die Foundation koennte nur
taetig werden, wenn der Urheber ihr die ausschliesslichen
Nutzungsrechte uebertraegt.

4. Bei vielen Urhebern (AutorInnen eines Artikels) koennte
ein beliebiger Urheber die Unterlassung der
Weiterverbreitung etwa eines Textes gerichtlich untersagen
lassen (bzw. Wikimedia, wenn ihr ein Urheber die
ausschliesslichen Rechte uebertraegt).

5. Schadensersatzansprueche geltend zu machen ist nach dem
Gutachten bei vielen Urhebern so gut wie ausgeschlossen:
"Sind mehrere als Miturheber oder Bearbeiter an einem Werk
beteiligt oder haben sie Ihre Werke zur gemeinsamen
Verwertung verbunden, sind bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen jedoch aufgrund gesetzlicher
Regelungen alle Urheber als Berechtigte zu benennen bzw.
müssen diese gemeinsam klagen."

Der einfachste Weg fuer Lizenzverletzer, um
Schadensersatzansprueche zu vermeiden, besteht somit darin,
als IP einen wenn auch nur geringen schoepferischen Beitrag
am Artikel zu leisten. Eine gemeinsame Klage aller
Miturheber ist dann ausgeschlossen, denn der boeswillige
Miturheber wird sich an ihr gewiss nicht beteiligen.

Auch wenn man daran denken kann, irgendwann eine
Abmahn-Kanzlei mit der Verfolgung wirklich GRAVIERENDER
Lizenzverstoesse zu betrauen - wirklich befriedigend ist
diese Rechtslage nicht. Ich sehe auch keine realistische
Moeglichkeit, die Mitarbeiter auf eine Uebertragung
ausschliesslicher Nutzungsrechte an Wikimedia
einzuschwoeren.

Wenn sich Journalisten an der Wikipedia ohne Quellenangabe
bedienen, ist das nicht erfreulich und man sollte mit
Nachdruck die Quellenangabe erbitten. Aber wenn wir freien
Inhalten verpflichtet sind, wie wir immer behaupten, ist es
absolut widersinnig, Journalisten dafuer zu bestrafen, dass
wir uns die mit Abstand daemlichste freie Lizenz auf diesem
Erdenrund ausgesucht haben!

Klaus Graf