[Wikide-l] Re: URV und Buchfotografieren

Ulrich Fuchs mail at ulrich-fuchs.de
So Feb 20 16:28:26 UTC 2005


Am Sonntag, 20. Februar 2005 07:27 schrieb Karl Eichwalder:
> "Klaus Graf" <klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de> writes:
> > Bei Ablehnung: BSB anschreiben und um ausnahmsweisen Zugriff auf die
> > TIFFs bitten.
>
> Längerfristig kann man an die hochauflösenden Scans vielleicht über das
> Archivgesetz (heißt das so?) herankommen.  In einem derartigen Gesetz
> ist jedenfalls geregelt, daß Archivalien den Bürgern nicht vorenthalten
> werden dürfen (etwaige Sperrfristen sind freilich zu beachten).
>
> Oder greift das erst, wenn das Material an ein richtiges Archiv
> abgegeben wird?

Archive dürfen Gebühren für das Ablichten und zur Verfügung stellen von 
Archivmaterial erheben. Du kannst jederzeit in den Lesesaal eines Archives 
marschieren und Dir Archivmaterial ansehen, aber das ist auch schon alles, 
worauf Du ein gesetzliches Anrecht hast. Mal abgesehen davon, dass ein 
solcher Scan keine Archivalie ist und vermutlich nie an ein Archiv abgegeben 
würde (was soll ein Archiv damit?) - das Archivgesetz greift da nicht.

Uli