[Wikide-l] URV und Buchfotografieren

Agon S. Buchholz asb at kefk.local
Do Feb 17 13:54:13 UTC 2005


Lars Aronsson wrote:

> Aber was mit Büchern die nicht urheberrechtsfrei sind?  Darf man
> Fotos von ihren Inhalten frei veröffentlichen?  In niedriger
> Auflösung?  Wie niedrig?  Gibt es ein Regel dafür?  

Nein, Faustregeln gibt es nicht, nur die Regel, dass wo kein Kläger ist 
auch keine Strafe droht. Auf privaten Homepages gibt es bei Thumbnails, 
die ein Schriftbild illustrieren sollen und keinen lesbaren Text 
reproduzieren i.d.R. keine Probleme. Ob man sich das bei all den im 
Internet herumschwimmenden Abmahnhaien allerdings trauen will ist eine 
andere Frage. Die Google-Bildersuche hat eben auch ihre Kehrseiten.

Legal ist das nach deutschem Recht allerdings in keinem Fall; das 
deutsche Recht schützt auch die Typografie und das Schriftbild eines 
Buches. Unter die GNU FDL oder eine CC-Lizenz kann man solche 
Fotografien oder Scans also auf keinen Fall stellen. Es sei denn, das 
Werk ist (a) gemeinfrei und (b) man ist im Besitz des Originals. Selbst 
aus Bibliotheken entliehene gemeinfreie Bücher darf man genau genommen 
so nicht verwerten, wenn man keine (schriftliche) 
Reproduktionsgenehmigung der Bibliothek hat.

Mein Problem, das ich vor ein paar Monaten hatte, habe ich allerdings 
noch immer nicht abschließend klären können: Was ist mit aktuellen 
*Nachdrucken* von Werken, die gemeinfrei geworden sind? Als ich die 
deutschen Großenzyklopädien für die Wikipedia aufgearbeitet habe, hätte 
ich in vielen Fällen gerne Abbildungen des Seitenlayouts eingebaut, m.W. 
müsste ich dafür aber im Besitz eines Originals sein. Einige Scans habe 
ich im Web gefunden, die als "Public Domain" deklariert waren, 
allerdings bin ich nicht sicher, wie weit man sich auf solche Angaben 
verlassen kann.

So weit ich das damals verstanden habe, kann der Verlag oder die 
Organisation, die ein gemeinfreies Werk nachdruckt, ein 
Leistungsschutzrecht (?) auf die Reproduktion geltend machen. So wird 
das beispielsweise bei Digitalisierungsprojekten gehandhabt, die 
gemeinfreie Enzyklopädien mit öffentlichen Mitteln (!) für das Internet 
aufbereiten: Die erheben ein "Copyright" auf ihre digitalen 
Reproduktionen, die dann vermutlich erst nach weiteren 50 Jahren 
gemeinfrei werden, obwohl die gescannte Vorlage bereits seit 200 Jahren 
gemeinfrei ist :-(

MfG -asb