[Wikide-l] URV und Buchfotografieren

Ilja Lorek ilja.lorek at gmx.net
Do Feb 17 13:21:18 UTC 2005


> >> Ein Beispiel ist Dubbels Taschenbuch, 6. Auflage (1935),
> >>
> > http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenbuch_f%C3%BCr_den_Maschinenbau
> >> Hier ist der Text nur fest lesbar.  Ist das eine URV?
> >>  Wird das sich
> >> mit einer kleineren Auflösung verändern?
> >
> > Nach deutschen Recht sind sogar thumbnails verboten, die
> > Aufloesung spielt keine Rolle.
> 
> Wobei mir die Praxis in der Wikipedia inkonsistent vorkommt.
> 
> Eigentlich dürften wir ja IMHO, aufgrund des Zitierrechts, zum Beispiel 
> ein charakteristisches Standfoto aus einem Film in einen Artikel über 
> diesen Film einfügen. (Vorausgesetzt, der Artikel ist ansonsten lang 
> genug und das Foto ergänzt den Text sinnvoll, was ich hier mal 
> annehme.) Wir tun dies, nach meinem Verständnis, nicht, weil wir 
> grundsätzlich nur Inhalte akzeptieren, die unter GNU-FDL oder (bei 
> Bildern) ähnlichen Lizenzen stehen.
> 
> Andererseits bringen wir aber jede Menge schriftliche Zitate, obwohl 
> diese grundsätzlich ja auch einem Urheberrecht unterliegen und durchweg 
> auch nicht vom Autor unter GNU-FDL gestellt wurden.
> 
> Es geht mir jetzt nicht darum, daß wir vielleicht selbst die Zitate 
> nicht bringen dürften; das sollte in der Regel durch das Zitierrecht 
> geschützt sein.
> 
> Aber behandeln wir nicht Bild- und Schriftzitate sehr unterschiedlich? 
> Und sollten wir da eventuell zu einer einheitlicheren Handhabung 
> finden?
> 
> Skriptor
> 
Mir ist nicht bekannt, das je ein Verlag oder Autor wegen URV geklagt hätte,
weil sein Buch im Katalog, Plakat, Prospekt oder Webshop je abgebildet
wurde, geklagt wird hier und da schon, aber meistens nur, weil man nicht im
dem Lichterglanz abgebildet wird, in dem sich vielleicht spiegeln möchte und
dann wird natürlich - wenn's opportun erscheint - auch der Jugendschutz oder
Urherberrecht bemüht, das ist klar. 

Für die Wikipedia würde ich es so deuten:

Bei der üblichen Berichterstattung und normaler Sorgfalt müsste man keine
Sorge haben, bei der kritischen Auseinandersetzung mit einem Autor, Titel,
Verlag oder Thema, könnte man damit ev. noch schlafende Hunde wecken. Ich
denke eigentlich mehr oder weniger an unsere Lieblingsstreitpunkte wie
Esoterik, Vegetarismus, Rechts-Aussen-Spieler oder Nationalitätsfragen
entlang umstrittener Grenzen. Aber auch da besteht ohne Zweifel das
Zitierrecht. 

Gruß Ilja

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