[Wikide-l] Kommerzielle/nichtkommerzielle Bildnutzung

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Di Okt 26 19:19:32 UTC 2004


On Tue, 26 Oct 2004 20:42:54 +0200
 Rainer Zenz <mail at rainerzenz.de> wrote:
> Am 26.10.2004 um 18:54 schrieb Klaus Graf:
> 
> > Ich habe mich auf diversen Diskussionsseiten wieder und
> > wieder dazu geaeussert.
> 
> Ich hatte es vermutet ;-) Nur die alle zu finden und sich
> dann ein Urteil zu bilden ist nicht ohne Tücken. Drum
> habe ich hier noch mal gefragt, auch weil die Sache ja
> irgendwie geklärt und möglichst allgemeinverständlich an
> einem leicht auffindbaren Ort dargestellt werden muss –
> sonst wird das immer wieder von vorne angefangen, immer
> wieder wird dieses und jenes dazugeschrieben und
> diskutiert ... Mir ist klar, dass das Urheberrecht eine
> besonders windige Sache mit vielen Unschärfen ist, aber
> das macht es umso notwendiger, an geeigneter Stelle
> konzis und "omatauglich" darzustellen, was sicher ist,
> was verboten und wo eine Grauzone besteht. Für die
> juristische Seite fehlt mir bekanntlich die Kompetenz,
> aber beim Verständlichmachen bin ich gerne behilflich.
> Ende der Abschweifung.

Dazu ist insbesondere unter
http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen
jede Menge Gelegenheit. Mir wurde signalisiert, es koennte
vielleicht demnaechst eine juristische Beratung der
Wikipedia geben.

Ich habe mich bemueht, einschlaegige Diskussionen auf
diversen Diskussionsseiten fuer die Diskussionsseite
[[Bildrechte]] einzusammeln, aber manchmal kams mir so vor,
als wuechsen aus jedem abgeschlagenen Kopf der Hydra zwei
neue ... 

> 
> > Das Zenzsche Himmelscheibenbild selbst ist beliebig
> > kommerziell im Rahmen der GNU FDL verwertbar, waehrend
> der
> > BILDINHALT geschuetzt ist.
> >
> > Hier verhaelt es sich nicht anders als bei Abbildungen
> von
> > Logos (z.B. Mercedesstern), die nach dem Markenrecht
> Schutz
> > geniessen. Sie koennen zwar in kommerziellen
> > Wikipedia-Mirrors bedenkenlos eingesetzt werden, aber
> bei
> > einer kennzeichenrechtlich relevanten Verwendung ist
> der
> > Verwender dran - ob mit oder ohne GNU FDL.
> 
> Das wollte ich ja eigentlich auf der Diskussionsseite der
> Himmelsscheibe haben, aber gut.
> 
> Ich verstehe Dich richtig? Anders als Historiograf

??? Mein Benutzername ist Historiograf in der Wikipedia.

> betrachtest Du meine Illustrationen vergleichbar zu dem
> Foto des Gebäudes mit Mercedes-Stern im entsprechenden
> Artikel, siehst also die Schutzrechte nicht verletzt? Von
> dieser Auffassung bin ich beim Erstellen der
> Illustrationen auch ausgegangen. Mir ist nicht bekannt,
> dass Andy Warhol wegen des Abbildens von Fotos von
> Campbell-Suppendosen der Urheberrechtsverletzung
> beschuldigt wurde, ebenso wenig wie die amerikanische
> Künstlerin, die seit Jahrzehnten Bilder von Warhol und
> anderen kopiert und es damit zu einiger Bekanntheit
> gebracht hat. Technisch gesehen habe ich nichts
> wesentlich anderes getan. Vielleicht sollte ich die
> Himmelsscheibe auf 2 x 2 Metern in Essig und Öl nachmalen
> und zu Grundlage nehmen. Aber ich schweife schon wieder
> ab.

Quod licet Warholi non licet Zenzi ;-)

Das laesst sich natuerlich so auch nicht sagen. Wenn die
Suppendose ein geschuetztes Werk war, hat Warhol die
Urheberrechte verletzt, da seine Bearbeitung nicht
hinreichend Abstand zur Vorlage haelt.

Jede Vervielfaeltigung der Himmelsscheibe von Nebra bedarf
der Zustimmung des Rechteinhabers, es sei denn es greift
eine Schranke des Urheberrechts. Das gilt auch fuer
Nachzeichnungen usw., also auch fuer die Bilder von Zenz.
Eine Schranke wuerde das Zitatrecht darstellen.
Unproblematisch waere natuerlich ein Bild vom Land
Sachsen-Anhalt, wobei uns aber bei nicht-kommerzieller
Zweckbestimmung unser Meinungsbild einen Strich durch die
Rechnung macht, WENN man nicht Bildinhalt und Bildlizenz
trennen will.

Wieso ist die Himmelsscheibe ueberhaupt ein nachgelassenes
Werk, ueber das das Land Sachsen-Anhalt 25 Jahre lang
bestimmen kann (Frage Eichwalder)? Das steht lang und breit
unter:
http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040830/001711.html

Ich halte das dort besprochene Urteil des LG Magdeburg fuer
grundfalsch, aber genauso wie in der Wappenfrage sehe ich
nicht, dass hier irgendjemand meine Meinung teilt.

 
> Deinen Sätzen entnehme ich: Meine Darstellung der
> Himmelsscheibe darf unter die GNU-FDL gestellt werden,
> ebenso wie z. B. der Mercedesstern, da diese Lizenz nicht
> die Erlaubnis beinhaltet, sie als eigenes Kennzeichen zu
> benutzen. Ist das so ungefähr richtig? Sind die beiden
> Fälle tatsächlich gleichzusetzen?

Nein, leider nicht. Die Darstellung koennte unter GNU FDL
gestellt werden, aber nicht der davon schwerlich zu
trennende Bildinhalt, da dieser, glaubt man (was ich wie
gesagt nicht tue) dem LG Magdeburg, dem Land S-A "gehoert".

Eher vergleichbar waere:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild_Diskussion:Reichstag2.jpg

Ungefaehr 20 % dieses GNU FDL Reichstagsbilds sind
problemlos nutzbar, naemlich das untere (ca) Fuenftel, auf
dem man nichts vom verhuellten Reichstag sieht. Dessen
Darstellung bedarf der Zustimmung von Christo, da die
Panoramafreiheit ausnahmsweise nicht greift (kein
dauerhaftes Kunstwerk). Dieser Teil des Bildinhalts ist
ebenfalls nur mit dem Zitatrecht zu rechtfertigen. Wenn man
eine GNU FDL Collage aus den Wolken (oberstes Fuenftel) und
dem Gruenzeug unten macht, sind sogar 40 % des Bilds
problemlos nutzbar (nur eben nicht das, woraufs ankommt). 

> 
> > Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einfuehrung einer
> > Kategorie nichtkommerzieller Bilder nicht Probleme fuer
> die
> > ja an sich erlaubten kommerziellen Mirrors aufwirft.
> Das
> > beste waere an sich, das Meinungsbild zu revidieren und
> wie
> > in anderen Wikipedias das Zitatrecht zuzulassen.
> > Hinsichtlich der Einbindung in den Artikelkontext
> sollten
> > auch die kommerziellen Mirrors damit keine Probleme
> haben,
> > es sei denn sie streichen den Artikel auf eine
> > Bildunterschrift zusammen.
> 
> Ob man das Kind nun Fair Use, Zitatrecht oder wie auch
> immer nennt, ich glaube eine Übereinkunft, Präzisierung
> und Klarstellung wird da nötig sein.

Wir muessen uns hier in Deutschland an die deutsche
Begrifflichkeit des Urheberrechts halten. Es gibt hier
ebensowenig ein Copyright wie ein "fair use" (wobei es fair
use auch nur in den USA gibt, in UK u.a.: fair dealing). 

Klaus Graf