[Wikide-l] Kommerzielle/nichtkommerzielle Bildnutzung
Rainer Zenz
mail at rainerzenz.de
Di Okt 26 18:42:54 UTC 2004
Am 26.10.2004 um 18:54 schrieb Klaus Graf:
> Ich habe mich auf diversen Diskussionsseiten wieder und
> wieder dazu geaeussert.
Ich hatte es vermutet ;-) Nur die alle zu finden und sich dann ein
Urteil zu bilden ist nicht ohne Tücken. Drum habe ich hier noch mal
gefragt, auch weil die Sache ja irgendwie geklärt und möglichst
allgemeinverständlich an einem leicht auffindbaren Ort dargestellt
werden muss – sonst wird das immer wieder von vorne angefangen, immer
wieder wird dieses und jenes dazugeschrieben und diskutiert ... Mir ist
klar, dass das Urheberrecht eine besonders windige Sache mit vielen
Unschärfen ist, aber das macht es umso notwendiger, an geeigneter
Stelle konzis und "omatauglich" darzustellen, was sicher ist, was
verboten und wo eine Grauzone besteht. Für die juristische Seite fehlt
mir bekanntlich die Kompetenz, aber beim Verständlichmachen bin ich
gerne behilflich. Ende der Abschweifung.
> Das Zenzsche Himmelscheibenbild selbst ist beliebig
> kommerziell im Rahmen der GNU FDL verwertbar, waehrend der
> BILDINHALT geschuetzt ist.
>
> Hier verhaelt es sich nicht anders als bei Abbildungen von
> Logos (z.B. Mercedesstern), die nach dem Markenrecht Schutz
> geniessen. Sie koennen zwar in kommerziellen
> Wikipedia-Mirrors bedenkenlos eingesetzt werden, aber bei
> einer kennzeichenrechtlich relevanten Verwendung ist der
> Verwender dran - ob mit oder ohne GNU FDL.
Das wollte ich ja eigentlich auf der Diskussionsseite der
Himmelsscheibe haben, aber gut.
Ich verstehe Dich richtig? Anders als Historiograf betrachtest Du meine
Illustrationen vergleichbar zu dem Foto des Gebäudes mit Mercedes-Stern
im entsprechenden Artikel, siehst also die Schutzrechte nicht verletzt?
Von dieser Auffassung bin ich beim Erstellen der Illustrationen auch
ausgegangen. Mir ist nicht bekannt, dass Andy Warhol wegen des
Abbildens von Fotos von Campbell-Suppendosen der
Urheberrechtsverletzung beschuldigt wurde, ebenso wenig wie die
amerikanische Künstlerin, die seit Jahrzehnten Bilder von Warhol und
anderen kopiert und es damit zu einiger Bekanntheit gebracht hat.
Technisch gesehen habe ich nichts wesentlich anderes getan. Vielleicht
sollte ich die Himmelsscheibe auf 2 x 2 Metern in Essig und Öl
nachmalen und zu Grundlage nehmen. Aber ich schweife schon wieder ab.
Deinen Sätzen entnehme ich: Meine Darstellung der Himmelsscheibe darf
unter die GNU-FDL gestellt werden, ebenso wie z. B. der Mercedesstern,
da diese Lizenz nicht die Erlaubnis beinhaltet, sie als eigenes
Kennzeichen zu benutzen. Ist das so ungefähr richtig? Sind die beiden
Fälle tatsächlich gleichzusetzen?
> Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einfuehrung einer
> Kategorie nichtkommerzieller Bilder nicht Probleme fuer die
> ja an sich erlaubten kommerziellen Mirrors aufwirft. Das
> beste waere an sich, das Meinungsbild zu revidieren und wie
> in anderen Wikipedias das Zitatrecht zuzulassen.
> Hinsichtlich der Einbindung in den Artikelkontext sollten
> auch die kommerziellen Mirrors damit keine Probleme haben,
> es sei denn sie streichen den Artikel auf eine
> Bildunterschrift zusammen.
Ob man das Kind nun Fair Use, Zitatrecht oder wie auch immer nennt, ich
glaube eine Übereinkunft, Präzisierung und Klarstellung wird da nötig
sein.
Rainer