[Wikide-l] Kommerzielle/nichtkommerzielle Bildnutzung

Rainer Zenz mail at rainerzenz.de
Di Okt 26 18:42:54 UTC 2004


Am 26.10.2004 um 18:54 schrieb Klaus Graf:

> Ich habe mich auf diversen Diskussionsseiten wieder und
> wieder dazu geaeussert.

Ich hatte es vermutet ;-) Nur die alle zu finden und sich dann ein 
Urteil zu bilden ist nicht ohne Tücken. Drum habe ich hier noch mal 
gefragt, auch weil die Sache ja irgendwie geklärt und möglichst 
allgemeinverständlich an einem leicht auffindbaren Ort dargestellt 
werden muss – sonst wird das immer wieder von vorne angefangen, immer 
wieder wird dieses und jenes dazugeschrieben und diskutiert ... Mir ist 
klar, dass das Urheberrecht eine besonders windige Sache mit vielen 
Unschärfen ist, aber das macht es umso notwendiger, an geeigneter 
Stelle konzis und "omatauglich" darzustellen, was sicher ist, was 
verboten und wo eine Grauzone besteht. Für die juristische Seite fehlt 
mir bekanntlich die Kompetenz, aber beim Verständlichmachen bin ich 
gerne behilflich. Ende der Abschweifung.

> Das Zenzsche Himmelscheibenbild selbst ist beliebig
> kommerziell im Rahmen der GNU FDL verwertbar, waehrend der
> BILDINHALT geschuetzt ist.
>
> Hier verhaelt es sich nicht anders als bei Abbildungen von
> Logos (z.B. Mercedesstern), die nach dem Markenrecht Schutz
> geniessen. Sie koennen zwar in kommerziellen
> Wikipedia-Mirrors bedenkenlos eingesetzt werden, aber bei
> einer kennzeichenrechtlich relevanten Verwendung ist der
> Verwender dran - ob mit oder ohne GNU FDL.

Das wollte ich ja eigentlich auf der Diskussionsseite der 
Himmelsscheibe haben, aber gut.

Ich verstehe Dich richtig? Anders als Historiograf betrachtest Du meine 
Illustrationen vergleichbar zu dem Foto des Gebäudes mit Mercedes-Stern 
im entsprechenden Artikel, siehst also die Schutzrechte nicht verletzt? 
Von dieser Auffassung bin ich beim Erstellen der Illustrationen auch 
ausgegangen. Mir ist nicht bekannt, dass Andy Warhol wegen des 
Abbildens von Fotos von Campbell-Suppendosen der 
Urheberrechtsverletzung beschuldigt wurde, ebenso wenig wie die 
amerikanische Künstlerin, die seit Jahrzehnten Bilder von Warhol und 
anderen kopiert und es damit zu einiger Bekanntheit gebracht hat. 
Technisch gesehen habe ich nichts wesentlich anderes getan. Vielleicht 
sollte ich die Himmelsscheibe auf 2 x 2 Metern in Essig und Öl 
nachmalen und zu Grundlage nehmen. Aber ich schweife schon wieder ab.

Deinen Sätzen entnehme ich: Meine Darstellung der Himmelsscheibe darf 
unter die GNU-FDL gestellt werden, ebenso wie z. B. der Mercedesstern, 
da diese Lizenz nicht die Erlaubnis beinhaltet, sie als eigenes 
Kennzeichen zu benutzen. Ist das so ungefähr richtig? Sind die beiden 
Fälle tatsächlich gleichzusetzen?

> Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einfuehrung einer
> Kategorie nichtkommerzieller Bilder nicht Probleme fuer die
> ja an sich erlaubten kommerziellen Mirrors aufwirft. Das
> beste waere an sich, das Meinungsbild zu revidieren und wie
> in anderen Wikipedias das Zitatrecht zuzulassen.
> Hinsichtlich der Einbindung in den Artikelkontext sollten
> auch die kommerziellen Mirrors damit keine Probleme haben,
> es sei denn sie streichen den Artikel auf eine
> Bildunterschrift zusammen.

Ob man das Kind nun Fair Use, Zitatrecht oder wie auch immer nennt, ich 
glaube eine Übereinkunft, Präzisierung und Klarstellung wird da nötig 
sein.

Rainer