[Wikide-l] Re: Plagiat im Schreibwettbewerb

Karl Eichwalder ke at gnu.franken.de
Do Okt 7 00:00:50 UTC 2004


Matthias Walliczek <Matthias at Walliczek.de> writes:

> Nein, das habe ich nicht. Ich habe bisher keinen Beweis für irgendeine 
> wort-wörtliche Übernahme von irgendwelchen Absätzen gesehen.

a) bleibt es URV, wenn ein urheberrechtliches Werk bearbeitet und dann
als "eigenes Werk" herausgegeben wurde.

b) auch nicht-wörtliche Übernahmen sind URV.  Wenn du beispielsweise die
Struktru eines Werks übernimmst, begehst du eine URV.  Das ist natürlich
bisweilen schwerer nachweisbar.

BTW, wort-wörtliche Übernahmen müssen keine URV sein.  Eine triviale
Aussage kann wort-wörtlich Übernommen werden (z.B. "Die Stadt X hat Y
Einwohner.").

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http://www.gnu.franken.de/ke/                            |   (*)/'(*)