[Wikide-l] Re: Plagiat im Schreibwettbewerb
Karl Eichwalder
ke at gnu.franken.de
Do Okt 7 00:00:50 UTC 2004
Matthias Walliczek <Matthias at Walliczek.de> writes:
> Nein, das habe ich nicht. Ich habe bisher keinen Beweis für irgendeine
> wort-wörtliche Übernahme von irgendwelchen Absätzen gesehen.
a) bleibt es URV, wenn ein urheberrechtliches Werk bearbeitet und dann
als "eigenes Werk" herausgegeben wurde.
b) auch nicht-wörtliche Übernahmen sind URV. Wenn du beispielsweise die
Struktru eines Werks übernimmst, begehst du eine URV. Das ist natürlich
bisweilen schwerer nachweisbar.
BTW, wort-wörtliche Übernahmen müssen keine URV sein. Eine triviale
Aussage kann wort-wörtlich Übernommen werden (z.B. "Die Stadt X hat Y
Einwohner.").
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http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)