[Wikide-l] Re: Fwd: Re: use of ESA-images in Wikipedia

Daniel Arnold arnomane at gmx.de
Fr Nov 5 09:43:12 UTC 2004


Hallo,

> Unabhaengig von unserem Meinungsbild gibt es legitime
> Interessen von Bildgebern, dass die Abbildungen NICHT
> veraendert werden. Dies betrifft etwa Logos, aber auch
> Abbildungen von Kulturgut, bei denen manipulative
> Aenderungen absolut nicht sinnvoll sind.

Unabhängig von den nicht gestatteten Recht auf Veränderung stehen der 
Verwendung der ESA-Bilder in der Wikipedia große Hürden entgegen, da sie 
nicht kommerziell verwertet werden dürfen und NUR für eingeschränkte Nutzung 
freigegeben sind. Das Veränderungsverbot ist indem Fall also sekundär.

Zweitens kann ich durchaus ein historisches Foto unter der GFDL freigeben ohne 
allen Scheiß mitmachen zu müssen:

Jemand darf dieses Bild durchaus manipulieren, aber da er eh seine Änderung 
als solche in der Bildhistorie nennen muss (er ist ja nun Miturheber) ist 
dies zumindest indirekt sichtbar. Das manipulierte Bild hat jedoch in den 
Augen der meisten aufgrund mangelnder Authentizität eine schlechtere Qualität 
als das Original, d.h. eine derartige Änderung wird kaum angestrebt werden 
bzw. kaum genutzt werden (ich weiß Propaganda und so, aber ich gehe von ideal 
funktionierender Demokratie aus) Außerdem: Wer Bilder fälscht, dem ist die 
Lizenz egal (ich erinnere mich da an manipulierte Bilder(ausschnitte) in der 
Bild<fälschungs>zeitung, z.B. von Jürgen Trittin...).

Zusätzlich gibt es in der GFDL einen Passus, der da heißt "Invariant 
Sections". Ein Urheber kann eine sogenannte unveränderliche Sektion festlegen 
(sie darf eine gewisse Länge nicht überschreiten und darf nicht den Inhalt 
des Buches/Werkes etc. enthalten), bspw. den Buchtitel/Werktitel. Wenn jemand 
den Inhalt des Werkes ändert muss er den Titel ändern und die 
Änderungshistorie angeben. Somit kann ein Autor verhindern, dass sein Werk 
mit Originaltitel verfälscht wiedergegeben wird und kann somit seine 
Reputation schützen.

Dies wird jedoch in der Praxis kaum angewandt, da es einige Nachteile mit sich 
zieht und in der Freien Softwaregemeinde hochgradig umstritten ist. Für 
Bilder kann man sich mit der GFDL also somit durchaus ebenfalls vor 
unsichtbarer Manipulation rechtlich schützen und trotzdem Modifikation 
erlauben.

Logos ließen sich also durchaus auch unter der GFDL mit einen solchen Passus 
veröffentlichen. Wer nicht klar angibt, dass es nicht das Original ist, 
begeht somit einen Lizenzverstoß. Dies Möglichkeit der "Invariant Sections" 
sollte man evtl. in Erwägung ziehen, wenn man um Nutzung von Logos anfragt.

Eine weitere Sache ist die Frage inwieweit Formatänderungen einer Grafik 
(bspw. Umwandlung einer Vektorgrafik in ein JPEG) den Inhalt des Bildes 
manipulieren, da das Bild ja durchaus pixelweise verschieden ist. 
(insbesondere bei Verwendung verschiedender verlustbehafteter 
Kompressionstufen von JPEG und Co).


Grüße,
Daniel Arnold (Arnomane)