AW: [Wikide-l] Re: Urheberrechtsverletzungen bei Bildern

Andreas Voß AndrsVoss at yahoo.de
Mo Mär 22 19:15:53 UTC 2004


> Agon S. Buchholz wrote:
> 
> > Jakamara Bruce Jensen wrote:
> >
> >> Wo im UrhG steht denn der Begriff Großzitat?
> >
> >
> > Guckst Du hier: Par. 51 Nr. 1 UrhG. Da geht es um die Zitierfreiheit
> > in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk als Großzitat in
> > Abgrenzung zum Kleinzitat (Par. 51 Nr. 2 UrhG)
> 
> 
> Da steht nur Zitat.
> 'Groß-' und 'Kleinzitat' stammen vermutlich aus dem Richterrecht.
> Die Begriffe Kleinzitat und Großzitat sollen die Juristen für ihre
> Streitereien verwenden; wenn man sich an die üblichen Zitierregeln
hält
> kann einem keiner erfolgreich ans Bein pissen.
> 
> Wie sonst auch, darf das Zitat nicht den Hauptteil des neuen Werkes
> ausmachen.
> 
> 
> Da die meisten Bilder aber eh nicht der gewünschten Lizenz unterliegen
> ist der Streit hier eh rein akademisch.

Die Begriffe Groß-- und Kleinzitat sind in der urhebbrechtlichen
Literatur Synonyme für die unterschiedlichen Zitatrechte nach § 51 Nr. 1
und Nr. 2 UrhG. Das Gesetz lautet:

--- schnipp ---

"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche
Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang 

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges
wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2.  Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem
selbständigen    Sprachwerk angeführt werden, ..."

--- schnapp ---

Nr. 1, bei der ein _ganzes_ anderes Werk (ein ganzes Bild, ein ganzes
Gedicht usw.) in ein anderes Werk aufgenommen wird, nennt man Großzitat.
Es ist nur zulässig, wenn seine Aufnahme der Erläuterung _seines_
Inhalts dient.

Nr. 2, bei der nur _Teile_ (Stellen) eines Werks (beispielsweise zwei
Zeilen aus einer Ballade) angeführt werden, nennt man Kleinzitat. Es ist
ohne weiteres zulässig. Auch wenn ich mich nicht mit dem Werk
auseinandersetze darf ich einzelne Stellen (etwa in einem anderen
Zusammenhang) zitieren.

Gruß
Andrsvoss