[Wikide-l] Re: URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update

Karl Eichwalder ke at gnu.franken.de
Do Mär 18 17:18:08 UTC 2004


Ulrich Fuchs <mail at ulrich-fuchs.de> writes:

> Ein Eigentümer eines Kunstwerkes kann mit seinem Eigentum machen, was
> er will.

nein. bitte im grundgesetz nachlesen.  dort steht, daß eigentum
verpflichtet.

und im falle von (öffentlichen) museen sind die dinge komplizierter,
aber im grunde auch viel einfacher.  die museen haben einen auftrag,
dem müssen sie nachkommen.

und andersrum ist es museen nicht gestattet, im großen umfang umsatz
oder gar gewinn zu machen (z.b. durch einen schwunghaften postkarten
handel).

museen dürfen drittmittel annehmen; die mittelgeber sind an
gegenleistungen interessiert.  das kann gefährlich sein.  jedenfalls
haben die museen kein besonderes verwertungsrecht an den gegenständen,
die sie treuhänderisch verwalten; sie haben ein alleiniges
verwertungsrecht an den _fotographien_, die ein museumsfotograph
anfertigt.

> beliebig nutzen dürfte), sondern nur zu einem Teil, den anderen Teil bezahlen 
> die Nutzer über Eintritte und sonstige Verwertung.

die eintrittsgelder werden meines wissens anders begründet.  in den 70er
jahren waren diese eintrittgelder fast flächendeckend abgeschafft - das
werte publikum hat sich jedoch oft wie sau benommen, so daß die gebühren
wieder eingeführt werden mußten (alternativ könnte man auch das
aufsichtpersonal besser ausbilden, aufstocken und vor allen dingen
motivierend bezahlen).

> Wer mehr nutzt, zahlt mehr.

so möchten das gern die verwertungsgesellschaften.  das urheberrecht
kennt diesen satz aber nicht.

-- 
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http://www.gnu.franken.de/ke/                            |   (*)/'(*)