[Wikide-l] Re: URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update
Erik Moeller
erik_moeller at gmx.de
Do Mär 18 12:17:46 UTC 2004
Ulrich-
> Erik, hör doch bitte auf, so einen Müll zu verbreiten
Hör bitte auf, das, was andere schreiben, als Müll zu bezeichnen! Das ist
doch nun wirklich das Allerletzte. Dein Diskussionsstil ist absolut
erbärmlich und grenzt schon an persönlicher Beleidigung.
> Ein Eigentümer eines Kunstwerkes kann mit seinem Eigentum machen, was er
> will.
Klar. Und wenn jemand einen Safe knackt, um ein gemeinfreies Werk zu
fotografieren, macht er sich strafbar, weil er konkretes Eigentum
beschädigt und in eine Wohnung einbricht. Wenn jemand eine Regel "Hier
nicht fotografieren" verletzt, um ein gemeinfreies Werk zu verbreiten,
kann er bestenfalls zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, und
selbstverständlich kann für die Verbreitung eines Werkes, das bereits
gemeinfrei ist, *kein* Schadensersatz geltend gemacht werden, so dass der
Streitwert kaum signifikant sein dürfte.
Bei Verletzung der Hausordnung ist i.d.R. erst einmal Lokalverbot die
Folge, man kann sich hier sehr leicht auf Unwissenheit berufen usw. usf.
Kein Richter würde dem Argument glauben, hier liege ein Streitwert in
Millionenhöhe vor, weil ja jemand Caravaggio kommerziell vermarkten
könnte. Wie ich hier schon schrieb, würde Wikimedia in einem solchen Fall
ohnehin dem Beklagten Beistand leisten.
Also: Bitte alle Renaissance-Werke fotografieren, egal, was der
Museumsdirektor davon hält. Lasst Euch von einem Obermufti wie Uli nicht
einschüchtern.
Erik