[Wikide-l] Re: URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update

Erik Moeller erik_moeller at gmx.de
Do Mär 18 12:17:46 UTC 2004


Ulrich-

> Erik, hör doch bitte auf, so einen Müll zu verbreiten

Hör bitte auf, das, was andere schreiben, als Müll zu bezeichnen! Das ist  
doch nun wirklich das Allerletzte. Dein Diskussionsstil ist absolut  
erbärmlich und grenzt schon an persönlicher Beleidigung.

> Ein Eigentümer eines Kunstwerkes kann mit seinem Eigentum machen, was er
> will.

Klar. Und wenn jemand einen Safe knackt, um ein gemeinfreies Werk zu  
fotografieren, macht er sich strafbar, weil er konkretes Eigentum  
beschädigt und in eine Wohnung einbricht. Wenn jemand eine Regel "Hier  
nicht fotografieren" verletzt, um ein gemeinfreies Werk zu verbreiten,  
kann er bestenfalls zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, und  
selbstverständlich kann für die Verbreitung eines Werkes, das bereits  
gemeinfrei ist, *kein* Schadensersatz geltend gemacht werden, so dass der  
Streitwert kaum signifikant sein dürfte.

Bei Verletzung der Hausordnung ist i.d.R. erst einmal Lokalverbot die  
Folge, man kann sich hier sehr leicht auf Unwissenheit berufen usw. usf.  
Kein Richter würde dem Argument glauben, hier liege ein Streitwert in  
Millionenhöhe vor, weil ja jemand Caravaggio kommerziell vermarkten  
könnte. Wie ich hier schon schrieb, würde Wikimedia in einem solchen Fall  
ohnehin dem Beklagten Beistand leisten.

Also: Bitte alle Renaissance-Werke fotografieren, egal, was der  
Museumsdirektor davon hält. Lasst Euch von einem Obermufti wie Uli nicht  
einschüchtern.

Erik