[Wikide-l] Re: Urheberrechtsverletzungen bei Bildern
Agon S. Buchholz
asb at kefk.net
Do Mär 18 09:15:47 UTC 2004
Karl Eichwalder wrote:
>> Das Großzitat nach UrhG ist nur im wissenschaftlichen Kontext
>> zulässig.
> wir betreiben hier wissenschaft und diese heißt (praktische)
> enzyklopädistik.
Dein Enthusiasmus in Ehren, ich fürchte nur, dass das UrhG die Messlatte
etwas höher legt. Wissenschaft im Sinne eines Gesetzes ist nicht
selbstgewählt, sondern öffentlich legimiert. Wir können uns nicht selbst
zu Wissenschaftlern erklären, zumal vielen von uns die dafür notwendige
formale Qualifikantion fehlt und keine wissenschaftliche Institution das
Projekt deckelt.
Der erste wissenschaftliche Grad ist nunmal der Hochschulabschluss,
nicht die Matura; Leute ohne Hochschulabschluss sind halt "sonstige
Mitarbeiter", keine "wissenschaftlichen". Ebenso wenig kann sich
Briefmarkensammelspezialist Müller selbst zum Professor für
Mauritiologie und seine Gartenlaube zur Universität ernennen; deshalb
braucht auch ein Studi, der in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift
publizieren will, das Deckmäntelchen einer wissenschaftlich
qualifizierten Person, und das ist mindestens der Magister, das Diplom
oder die Promotion. Die durch GG geschützte Wissenschaftsfreiheit ist
ein privilegiertes und kostbares Gut und eben deshalb nicht so billig zu
haben.
MfG -asb