[Wikide-l] Re: Urheberrechtsverletzungen bei Bildern

Agon S. Buchholz asb at kefk.net
Do Mär 18 09:15:47 UTC 2004


Karl Eichwalder wrote:

>> Das Großzitat nach UrhG ist nur im wissenschaftlichen Kontext 
>> zulässig.

> wir betreiben hier wissenschaft und diese heißt (praktische) 
> enzyklopädistik.

Dein Enthusiasmus in Ehren, ich fürchte nur, dass das UrhG die Messlatte 
etwas höher legt. Wissenschaft im Sinne eines Gesetzes ist nicht 
selbstgewählt, sondern öffentlich legimiert. Wir können uns nicht selbst 
zu Wissenschaftlern erklären, zumal vielen von uns die dafür notwendige 
formale Qualifikantion fehlt und keine wissenschaftliche Institution das 
Projekt deckelt.

Der erste wissenschaftliche Grad ist nunmal der Hochschulabschluss, 
nicht die Matura; Leute ohne Hochschulabschluss sind halt "sonstige 
Mitarbeiter", keine "wissenschaftlichen". Ebenso wenig kann sich 
Briefmarkensammelspezialist Müller selbst zum Professor für 
Mauritiologie und seine Gartenlaube zur Universität ernennen; deshalb 
braucht auch ein Studi, der in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift 
publizieren will, das Deckmäntelchen einer wissenschaftlich 
qualifizierten Person, und das ist mindestens der Magister, das Diplom 
oder die Promotion. Die durch GG geschützte Wissenschaftsfreiheit ist 
ein privilegiertes und kostbares Gut und eben deshalb nicht so billig zu 
haben.

MfG -asb