[Wikide-l] Re: Urheberrechtsverletzungen bei Bildern
Ralf Hagen
rhagen at dingo.saar.de
Di Mär 16 12:13:39 UTC 2004
Hallo!
Jens Müller schrieb:
> IMO müssen die Hinweise auf den Datei-Hochlade-Seiten _wesentlich_
> deutlicher, mit laiengerechten Beschreibungen.
>
> Wobei "Bei [Beschreibung] bitte unbedingt Lizenzstatus ("GNU-FDL" oder "Public Domain")
> und Bildquelle (z. B. "selbstfotografiert") angeben" eigentlich nicht
> so schwer zu verstehen sein dürfte.
Für mich schon, weil ich weiß, was "GNU-FDL" ist und was "Public Domain"
genau bedeutet. Aber ich bin Informatiker, der sich mit Open Source befaßt.
Zumindest ein Link auf GFDL und PD sollte schonmal helfen.
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für
erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK
urheberrechtlich geschützt, aber kein Land wird sich beschweren, daß
sein Wappen und seine Flagge in einer Enzyklopädie auftauchen. Was
gesetzlich erlaubt ist, mit der Flagge zu machen, ist bei verschiedenen
Ländern auch unterschiedlich; in GB gibt es Union-Jack-Tassen,
-Regenschirme, wahrscheints auch -Kondome und -Tampons, in Thailand oder
Nepal würd ich das nicht versuchen.
Ich bin dafür, alle Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen (also
Gemeinden, Länder, Behörden, militärische Einheiten bis zur Kompanie)
pauschal zu erlauben, weil sie gleichen "Lizenzvereinbarungen"
unterliegen wie Wappen.
(Deutsche Dienstflagge (schwarz-rot-gold mit Adler) zu hissen, ist
eigentlich eine Straftat, weil sie Gebäude des Bundes bezeichnet. Ein
Gartenhaus oder ein Fan beim Fußball kann die trotzdem gefahrlos hissen
(weil das hier nicht verfolgt wird, was sich aber ändern kann); wenn ein
Bürogebäude das macht, das am besten auch noch eine Plakette mit
Bundesadler an die Wand hängt, sieht das /gaaanz/ anders aus.)
Gruß
Ralf