[Wikide-l] URV bei Fotos von Skulpturen im Web

Wolfram Gothe wiki at wolframgothe.de
Do Mär 4 16:02:02 UTC 2004


>> Der Brief  kam von der Verwertungsgesellschft Bild-Kunst  
>> (Bonn/Berlin). Es
>> wird darin beanstandet, dass ich auf meiner Homepage das Foto einer
>> Skulptur, das ich 2002 in Slowenien aufgenommen habe, darstelle und  
>> mit
>> Hinweis auf § 19a Urheberrechtsgestz auf Unterlassung und Zahlung  
>> einer
>> Gebühr gepocht. Ich habe dem Schreiben erstmal mit Hinweis auf § 59  
>> UrHG
>> (Verbreitung von Abbildungen bei bleibender Aufstellung im  
>> öffentlichen
>> Raum ist vom Urhebrrecht ausgenommen) widersprochen. Mal sehen, was  
>> dabei
>> herauskommt.
>
> Von genau der Gültigkeit dieses Paragrafen §59 wäre ich auch  
> ausgegangen. Ich
> denke mal, dass Deine Chancen da ganz gut sind. Halt uns bitte auf dem
> Laufenden. Wenn's aus irgendwelchen Gründen kritisch für Dich würde,  
> hast Du
> hier genug Leute, die auch bereit sind, öffentlich auf die VG mal Druck
> auzuüben. So geht's ja nicht

Das sieht seitens der Bild&Kunst nach "Wir versuchen's mal" aus....  
Vielleicht ist's auch Praktikantenbeschäftigung, oder einfach nur der  
Versuch der Geldmacherei. Ich würde das zügig abwarten.
Ich habe bei einem Bildhauer studiert, der einen der beliebtesten  
Brunnen in Nürnberg geschaffen hat (das "Ehekarussell")
Der hatte versucht die örtlichen Postkarten-Fotografen wenigstens zu  
zwingen seinen Namen zu nennen, der hatte eine gute  
Rechtsschutzversicherung und ging da immer gleich juristisch zu Werke.  
Half aber alles nix, keine Tantiemen, keine Namensnennungspflicht (die  
ja witzigerweise für den Fotografen sehr wohl gilt)...
Die Argumentation beruhte auf dem Begriff des öffentlichen Raums und da  
müsse man das halt hinnehmen (das ist wohl der besagte §59)....  Das  
ist jetzt fünfzehn Jahre her, ich lasse mich da gerne belehren, daß es  
da neue Urteile gibt (die ich ihm dann mitteilen würde), es würde mich  
aber wundern....
Meines Wissens gilt das gleiche für Architektur.

Interessant wäre es der Stadt Nürnberg zu schreiben und zu fragen, ob  
sie Gebühren an die Verwertungsgesellschaft abführen:
http://www.tourismus.nuernberg.de/pages/nuernberg/sehenswuerdig/infos/ 
ehekarussell.html
Das müßten sie dann ja wohl, oder?


Grüße
Wolfram