[Wikide-l] URV bei Fotos von Skulpturen im Web

Agon S. Buchholz asb at kefk.net
Do Mär 4 00:44:57 UTC 2004


Martin Zeise wrote:

> ich habe heute (gestern) eine Brief erhalten, der zwar meine eigene
> Homepage betrifft, aber wohl auch für für Wikipedia von Bedeutung
> ist.

Das Thema ist ja auch seit einigen Wochen Dauerbrenner auf der 
Mailingliste. Schau mal dazu meine Kommentare zu dem Foto 
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Berlin_Verh%FCllter-Reichstag_IMG0030_asb_1995.jpg 
an, das ist ein vielleicht ähnlicher Fall, der durch Richterrecht 
spezifiziert wurde.

Der Unterschied zu einer privaten Homepage und zur Wikipedia besteht 
m.E. darin, dass wir eine eventuelle Geschäftstätigkeit des Künstlers 
nicht beeinträchtigen, da wir weder Postkarten verkaufen noch Vorlagen 
dafür bereitstellen (IANAL).

Je nach Höhe der geforderten Beträge würde ich schleunigst zu einem 
Fachanwalt gehen; eine Ersteberatung kostet zwischen EUR 140,- und 
200,-. Ich suche übrigens momentan nach einer Rechtsschutzversicherung, 
die entsprechende zivilrechtliche Prozesse übernimmt, ich habe auf 
meiner Website zigtausende von Fotos und es ist nur eine Frage der Zeit 
bis es da Ärger gibt.

MfG -asb