[Wikide-l] URV bei Fotos von Skulpturen im Web
Agon S. Buchholz
asb at kefk.net
Do Mär 4 00:44:57 UTC 2004
Martin Zeise wrote:
> ich habe heute (gestern) eine Brief erhalten, der zwar meine eigene
> Homepage betrifft, aber wohl auch für für Wikipedia von Bedeutung
> ist.
Das Thema ist ja auch seit einigen Wochen Dauerbrenner auf der
Mailingliste. Schau mal dazu meine Kommentare zu dem Foto
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Berlin_Verh%FCllter-Reichstag_IMG0030_asb_1995.jpg
an, das ist ein vielleicht ähnlicher Fall, der durch Richterrecht
spezifiziert wurde.
Der Unterschied zu einer privaten Homepage und zur Wikipedia besteht
m.E. darin, dass wir eine eventuelle Geschäftstätigkeit des Künstlers
nicht beeinträchtigen, da wir weder Postkarten verkaufen noch Vorlagen
dafür bereitstellen (IANAL).
Je nach Höhe der geforderten Beträge würde ich schleunigst zu einem
Fachanwalt gehen; eine Ersteberatung kostet zwischen EUR 140,- und
200,-. Ich suche übrigens momentan nach einer Rechtsschutzversicherung,
die entsprechende zivilrechtliche Prozesse übernimmt, ich habe auf
meiner Website zigtausende von Fotos und es ist nur eine Frage der Zeit
bis es da Ärger gibt.
MfG -asb