[Wikide-l] URV bei Fotos von Skulpturen im Web
Marco Krohn
marco.krohn at web.de
Mi Mär 3 23:54:31 UTC 2004
On Thursday 04 March 2004 00:26, Martin Zeise wrote:
Hallo,
zuerst wollte ich nicht glauben, was ich da lese, aber es scheint der B&K
ernst zu sein. Man muss sich das mal vorstellen, da macht jemand während
einer Reise im Ausland(!) ein paar Fotos, stellt diese ohne kommerzielle
Absichten ins Internet und wird von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Unglaublich :-(
Vermutlich ist dir in deinem Fall die Bildunterschrift zum Verhängnis
geworden. Googlen nach "forma viva" auf Seiten aus Deutschland bringt dich
auf Platz 3 bei google ...
> Ich habe dem Schreiben erstmal mit Hinweis auf § 59 UrHG
> (Verbreitung von Abbildungen bei bleibender Aufstellung im öffentlichen
> Raum ist vom Urhebrrecht ausgenommen) widersprochen. Mal sehen, was dabei
> herauskommt.
Ich fürchte, die werden versuchen das weiter durchzuziehen. Von der webpage
der VG B&K:
"Ebenfalls ist es zulässig, ein Werk, das sich bleibend im öffentlichen Raum
befindet, (zweidimensional) zu vervielfältigen. Neben diesen Einschränkungen
existieren eine Reihe weiterer Vorschriften, die die honorierungsfreie
Vervielfältigung erlauben. Allerdings sind sämtliche der genannten
Vorschriften eng und zugunsten der Urheber auszulegen, so daß faktisch nur in
den seltensten Fällen von einer genehmigungsfreien Reproduktion ausgegangen
werden kann. Die VG Bild-Kunst hat mehrere Gerichtsverfahren betrieben, in
denen über die Auslegung der Schrankenbestimmmungen gestritten wurde und
steht für Rückfragen zu diesem Themenkreis und zu anderen Gesichtspunkten des
Urheberrechts gern zur Verfügung."
http://www.bildkunst.de/inhalte/rechte/body_urheberrecht.html
Wann wird dieser Wahnsinn endlich gestoppt?
Viele Grüße,
Marco
--
Marco Krohn
Theoretical Physics
University of Hannover