[Wikide-l] URV bei Fotos von Skulpturen im Web

Marco Krohn marco.krohn at web.de
Mi Mär 3 23:54:31 UTC 2004


On Thursday 04 March 2004 00:26, Martin Zeise wrote:

Hallo,

zuerst wollte ich nicht glauben, was ich da lese, aber es scheint der B&K 
ernst zu sein. Man muss sich das mal vorstellen, da macht jemand während 
einer Reise im Ausland(!) ein paar Fotos, stellt diese ohne kommerzielle 
Absichten ins Internet und wird von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst 
angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Unglaublich :-(

Vermutlich ist dir in deinem Fall die Bildunterschrift zum Verhängnis 
geworden. Googlen nach "forma viva" auf Seiten aus Deutschland bringt dich 
auf Platz 3 bei google ...

> Ich habe dem Schreiben erstmal mit Hinweis auf § 59 UrHG
> (Verbreitung von Abbildungen bei bleibender Aufstellung im öffentlichen
> Raum ist vom Urhebrrecht ausgenommen) widersprochen. Mal sehen, was dabei
> herauskommt.

Ich fürchte, die werden versuchen das weiter durchzuziehen. Von der webpage 
der VG B&K:

"Ebenfalls ist es zulässig, ein Werk, das sich bleibend im öffentlichen Raum 
befindet, (zweidimensional) zu vervielfältigen. Neben diesen Einschränkungen 
existieren eine Reihe weiterer Vorschriften, die die honorierungsfreie 
Vervielfältigung erlauben. Allerdings sind sämtliche der genannten 
Vorschriften eng und zugunsten der Urheber auszulegen, so daß faktisch nur in 
den seltensten Fällen von einer genehmigungsfreien Reproduktion ausgegangen
werden kann. Die VG Bild-Kunst hat mehrere Gerichtsverfahren betrieben, in 
denen über die Auslegung der Schrankenbestimmmungen gestritten wurde und 
steht für Rückfragen zu diesem Themenkreis und zu anderen Gesichtspunkten des 
Urheberrechts gern zur Verfügung."

http://www.bildkunst.de/inhalte/rechte/body_urheberrecht.html

Wann wird dieser Wahnsinn endlich gestoppt? 


Viele Grüße,
  Marco

-- 
Marco Krohn
Theoretical Physics 
University of Hannover