[Wikide-l] Re: [Fwd: Re: Die Stubenfliege - das verkannte Genie & Wikipedia]

Karl Eichwalder ke at gnu.franken.de
Mo Mär 1 19:01:53 UTC 2004


Ulrich Fuchs <mail at ulrich-fuchs.de> writes:

> Jede Behörde, jedes Museum etc. hat ne Gebührenordnung und einen festen 
> Rahmen, innerhalb dessen mit Bildrechten etc. umgegangen wird.

Diese "Bildrechte" gibt es so in der Regel nicht.

Ein Museum kann ein Hausrecht ausüben und das Fotographieren gestatten
oder auch nicht.  Ob ein Museum dabei zwischen "kommerziellen" und
"privaten" Fotographen unterscheiden kann, erscheint mir zweifelhaft -
aber ich kenn mich aber mit den Gesetzen nicht wirklich aus.

Wenn das Museum die Fotos selbst anfertigt, kann es für diese Fotos
(nicht für die abgegildeten Werke!) eventuell ein Urheberrecht
beanspruchen und also auch die Verwertung dieser Fotos festlegen.  Es
ist höchst umstritten, ob bei 2-dimensionalen Vorlagen (Kupferstiche,
Gemälde, Buchmalereien) die Schöpfungshöhe gegeben ist, die ein
Urheberrecht begründet.

Die "Gebührenordnung" regelt nur, die (Material-)Kosten für das
Erstellen einer (Fotokopie-)Kopie; verlangt eine staatliche Einrichtung
mehr, beginnt die Grauzone.

-- 
                                                         |      ,__o
                                                         |    _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/                            |   (*)/'(*)