[Wikide-l] Frage zur URV-identifizierung und der GNU-FDL

Ferdinand Grassmann ferdinand at grassmann.info
So Feb 29 09:08:53 UTC 2004


Saturday February 28 2004 21:37, Robert Michel wrote:

 RM> kleiner Nachschlag zu URV - wo kein Kläger....

 RM> Diesen Thread kann ich nicht fassen, das 3 Wikepedianer hier
 RM> nacheinnander sich das Urheberrecht weich reden.

Hmm, wenn du mich da mit einbezogen hast: Kann es sein, dass ein
Missverständnis vorliegt? Soweit ich meine Äußerungen richtig in Erinnerung
habe, habe ich immer den Standpunkt vertreten, dass es nicht einfach
möglich ist, aus der Vielzahl möglicher Autoren heraus zu sagen: Kann ich
nicht schnell recherchieren, interessiert mich nicht. Obiger Satz - ja, der
kam von mir - dient nicht dazu, zur Urheberrechtsverletzungen zu animieren.
Punktum.

 RM> Also bitte nehmt die Rahmenbedinugen ernst, oder sucht Euch bitte ein
 RM> anderes Projekt, was Eurer Moralvorstellung eher entspricht.

Ich meinerseits habe mit den Rahmenbedingungen keinerlei Probleme, sondern
wollte nur in der Diskussion zur Klärung der Rechtslage etwas beihelfen.
Nichts von wegen Lücken im UrhG suchen etc.

 RM> Bitte nicht persönlich nehmen, aber ich verstehe nicht, wie hier auf
 RM> der Liste ein Thread "Wo kein Kläger..." entstehen konnte. ;(

Der Satz entspricht der rechtlichen Wirklichkeit. Aber nein: Ich bin nicht
der Meinung, dass man - gerade in einem solchen Projekt -
Rechtsverletzungen auf die leichte Schulter nehmen sollte und versuchen
sollte, da einfach so durchzurutschen.

 RM> Dabei hilft aber ein "Kümmert uns" oder "dürfte" bzw - ich glaube -
 RM> ich meine - ich denke - vielleicht nicht weiter, sondern "Fakten,
 RM> Fakten, Fakten"

Da hast du aber nur die Chance, einen "Musterprozess" (der in D so nicht
denkbar ist) anzufangen und das gerichtlich klären zu lassen. Alles andere
ist Argumentation - bis nicht irgendwann in 8 Jahren in Karlsruhe mal einer
sagt, dass das so zulässig ist, hast du keine Gewissheit.

 RM> Um unsere relativ große Unwissenheit bei den Urheberrechten aufzulösen
 RM> und Wikipedianer einfachen und sicheren Umgang mit diesen zu
 RM> ermöglichen hilft nur eins - Recherche - Liste von allen denkbaren
 RM> Urheberrechtsfällen - Recherche - Zu jedem denkbaren Urheberrechtfall
 RM> eine klare Antwort mit verweis auf externe Quellen und abschließend
 RM> eventuell mit öffendlicher Hilfe, einen verbindlichen rechtlichen
 RM> Segen, das diese Zusammenstellung richtig ist.

Das Problem dabei ist nur: Recherche etc. ist schön und gut - in dieser
Richtung wollte ich hier eigentlich auch behilflich sein -, aber: Alles,
was du in Lehrbüchern/Kommentaren/Urteilen liest, ist nur die Meinung
einzelner Personen. Wer sagt dir, dass dieser Mensch nicht nur seine
Meinung als allein richtig ansieht und alle anderen ganz anderer Meinung
sind? Wer sagt dir, wie bei extrem umstrittenen Fällen zu entscheiden ist?
Bleibt als Ausweg eigentlich nur noch anwaltlicher Rat - einen RA kannst du
ggfs. auch in die Haftung nehmen. Nur: Wer bezahlt diesen Rat? Und jetzt
sage nicht, dass der RA das kostenlos machen kann - dann bekommt er
spätestens mit den Mitanwälten erheblichen Ärger wegen BRAGO-Verstößen
etc...

 RM> Wenn sich diese Mail etwas "aufgeregt" anhört, dann weil ich mich über
 RM> den Fall www.mobilix.org und aktuelle Industriemauscheien und Hauruck
 RM> verabschiedung von Softwarepatenen und Gestze gegen zum Schutze von
 RM> geistigem Eigenentum in der EU wirklich "aufregt":

Bei Mobilix ging es IIRC aber um Markenrecht, oder? Das ist - nicht nur
wegen der anderen Schutzfristen - erheblich anders... Und das
Softwarepatente unsinnig sind, ist zumindest in den einschlägigen
Programmiererkreisen wohl nicht umstritten - was die Politik daraus macht,
ist wieder was anderes. :-(

 RM> Wärend wir gerade zu versuchen zu klären, ob wir Material von vor 100
 RM> Jahren, (und das darmals vieleicht nur bis 25 Jahre nach
 RM> Veröffendlichung geschützt war) verwenden dürfen und versuchen Licht
 RM> ins Dunkle zu bringen, gerade ganz viel neues Unklares und Dunkels
 RM> über uns hereinzubrechen droht.

Zu den 25y: Wenn ein Werk in D mal geschützt war, und während dieser
Schutzfrist die Frist verlängert wurde, galt diese Verlängerung in der
Regel auch für Werke, deren Frist schon lief.

Abschließend möchte ich noch einmal meine Meinung kundtun: Ich bin dagegen,
urheberrechtlich geschützte Werke in der WP zu verwenden, auch wenn meine
flapsige Bemerkung anderes vermuten ließe. Auf der sicheren Seite ist man
in D jedenfalls, wenn der Autor 70y tot ist, und man sich nicht auf
Neuauflagen stützt, was die Gestaltung angeht. Bei dem coporate copyright
nach amerikanischem Recht sieht das etwas anders aus, da geht es - wenn dem
Unternehmen das UrhR zusteht - nicht um das Leben des Autors, sondern um
die Entstehung des Werkes. Die Frist ist IIRC deshalb auch (etwas) länger
und wird regelmäßig verlängert, damit Mickey Mouse nicht plötzlich
gemeinfrei wird...

 RM> Aber irgendwie drehen wir uns mit Meinungen nur im Kreis, wir brauchen
 RM> mehr Systematik bei Klärung der Urheberrechte! URL-Tipp:
 RM> http://www.uvm.nrw.de/

Wenn meine Klausuren vorbei sind, kann ich ja versuchen, mich dem Thema
insgesamt noch etwas näher zu widmen, und dann mal entsprechendes zu
verfassen. Wenn Interesse besteht.

fg

Bye                     fgrassmann at gmx.net             The Unknown/TVC
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Those who think they know it all, often upset those of us who do.