AW: AW: AW: [Wikide-l] Protest gegen Softwarepatente
Marco Krohn
marco.krohn at web.de
Di Apr 13 22:57:43 UTC 2004
On Tuesday 13 April 2004 23:44, Andreas Voß wrote:
> Du verwechselst die Strafbarkeit nationalsozialistisches Agitation, die
> nach deutschem recht unabhängig vom Tatort bestraft wird, mit Patenten,
> die ihrem Wesen nach nur in dem Staat gelten, der sie verliehen hat.
Ich bin kein Jurist, aber ein Nazi, der in Kanada nationalsoz. Parolen
(mündlich) von sich gibt, wird hier nicht belangt werden können; jedenfalls
halte ich das für extrem unwahrscheinlich. Hast du einen Beleg für deine
Behauptung, dass es in dem Fall eine Verfolgung unabhängig vom Tatort gibt?
Der Unterschied zu dem von mir zuvor geschilderten Bsp. ist, dass eine
Webseite in Deutschland abgerufen werden kann. Die Ausdehnung Rechtssystems
auf Teile des Internets ist eine extrem schwierige und umstrittene Sache, wie
es in dem Buch "code" von Lawrence Lessig sehr schön beschrieben wird.
Mit einer analogen Argumentation könnte es nun möglich sein, einen Anbieter
einer Webseite zivilrechtlich zu belangen, obwohl dieser im Ausland sitzt. So
hat google bspw. einen Prozeß verloren, in dem es um eine Verletzung des
Markenrechtes ging. Dass die Server alle außerhalb von Frankreich stehen hat
dabei scheinbar auch keine Rolle gespielt.
Du wiederholst hier ständig, dass Patente nur in dem Staat gelten, stellst
aber nicht dar wieweit die nationale Gesetzgebung auf das Internet ausgedehnt
wird bzw. in der Zukunft ausgedehnt werden kann.
Viele Grüße,
Marco
--
Marco Krohn
Theoretical Physics
University of Hannover