[Wikide-l] Re: Re: Re: Verein, die x-te

Andre Darmochwal sansculotte at despammed.com
Do Apr 8 17:23:57 UTC 2004


Heinz-Josef Lücking wrote:
> Satzungsänderungen sind jederzeit möglich
>
> Wenn die Satzung es nicht anders regelt, ist für Satzungsänderungen
> nach § 33 BGB eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen
> Mitglieder erforderlich. Zu beachten sind natürlich die
> Satzungsvorschriften über die Beschlusssfähigkeit der MV.
>
> Wo ist das Problem?

Das wissen wir auch, daß ist incht der Punkt. Lies Dir bitte die
älteren Diskussionen genauer durch - es geht um den Status der
Gemeinnützigkeit, der Satzungsänderungen stark erschwert.

Andre
aka Sansculotte