[Wikide-l] Re: Re: Re: Verein, die x-te

Heinz-Josef Lücking h-j.luecking at t-online.de
Mi Apr 7 17:33:13 UTC 2004


Satzungsänderungen sind jederzeit möglich

Wenn die Satzung es nicht anders regelt, ist für Satzungsänderungen nach §
33 BGB eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder
erforderlich. Zu beachten sind natürlich die Satzungsvorschriften über die
Beschlusssfähigkeit der MV.

Wo ist das Problem?