[Wikide-l] Teile(?) der Wikipedia bei DocCheck

Ulrich Fuchs mail at ulrich-fuchs.de
Sa Nov 29 19:27:24 UTC 2003


Am Samstag, 29. November 2003 16:17 schrieb Erik Moeller:
> Ulrich-
>
> > Es ist zwingend vorgeschrieben, beim kopieren des Artikels eine Historie
> > mitzuführen und die letzten fünf Autoren zu nennen.
>
> Der Verweis auf die Originalquelle ist ausreichend, da diese die Historie
> enthält. Das haben wir bisher bei Wikipedia immer so gehandhabt und
> sollten das auch in Zukunft tun. Alles andere ist auch bei einem dynamisch
> wachsenden Lexikon gar nicht zumutbar.
>
> > Ich darf also alle herzliche
> > bitten, keine Einträge ins Flexikon rüberzukopieren, an denen ich
> > beteiligt war (z.B. Arzneimittel), ohne dass dort in der Historie mein
> > Name aufscheint (was im Moment technisch nicht machbar ist), weil das
> > meine Urheberrechte verletzt.
>
> Das sehe ich anders und halte mich deshalb nicht daran.

Ich kann Dir nur empfehlen, Dich daran zu halten. Du darfst meine Texte nur 
unter den Bedingungen der GNU FDL wie folgt verbreiten:

"You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the 
conditions of sections 2 and 3 above, provided  [...] . In addition, you must 
do these things in the Modified Version: 
[...]
B. List on the Title Page, [...] together with at least five of the principal 
authors of the Document (all of its principal authors, if it has fewer than 
five), unless they release you from this requirement. "

Der Text ist eindeutig. Ich befreie niemanden von dieser Anforderung. Es geht 
hier nicht um Zumutbarkeit, es geht nicht um "immer schon so gehandhabt" und 
es geht nicht um eine "allgemeine Interpretation" in der englischsprachigen 
WP, sondern darum, dass ich persönlich nur unter dieser Bedingung anderen 
erlaube, meinen Text zu nutzen. Es gibt keine kollektive Autorschaft bei 
Wikipedia (so was gibt es prinzipiell nicht), es gibt nur individuelle 
Autoren, die ein Verwertungsrecht für die Werke anderer individueller Autoren 
erhalten - unter den eindeutigen und nicht verhandelbaren Bedingungen der GNU 
FDL.

Damit ein Punkt ganz klar: Wer sich nicht daran hält, wird spätestens dann 
schadensersatzpflichtig, sobald beispielsweise mir aus seinem Verhalten ein 
Schaden entsteht. Das würde passieren, sobald etwa (nur als Beispiel) 
Flexikon Inhalte kommerziell vermarktet, bei denen ich einer der fünf 
Hauptautoren bin (was im konkreten Fall nicht der Fall ist), wenn mein Name 
dabei nicht auftaucht. Diesen Anspruch würde ich in so einem Fall juristisch 
gegen den kommerziellen Anbieter und - so ermittelbar wer den Inhalt dort 
eingestellt hat - auch gegen diesen geltend machen. So viel für die, die 
klare Worte lieben.

Ich bin gerne bereit, meine Texte frei verfügbar zu machen. Ich bin nicht 
bereit zuzulassen, dass diese sich jemand widerrechtlich aneignet und unter 
seinem Namen irgendwo publiziert (=sich die Lorbeeren einsteckt). Ich bin 
gerne bereit, das ganze *innerhalb* der Wikipedia extrem locker zu sehen, 
wenn etwa meine Texte von einem Artikel in einen anderen umkopiert werden, 
ohne dass mein Name dabei genannt wird, weil für die Arbeit innerhalb der WP 
die GNU FDL in der Tat extrem unpraktisch ist. Aber so bald das aus dieser 
Gemeinschaft raus und ins kommerzielle Geschäft rein geht, gelten andere 
Spielregeln; da werde ich ohne zu zögern die Boxhandschuhe rausholen, falls 
mir das notwendig erscheint.

Uli

PS: Weil hier oben immer von "ich" die Rede ist: Es ist nunmal eine 
Eigenschaft des Urheberrechts, dass es immer ein persönliches Recht ist. Ich 
kann also nicht für andere sprechen, nur für mich.