Re: [Wikide-l] Re: Vereinsgründung: Jimbo mit einbeziehen

Arne Klempert wikipedia at klempert.de
Mi Nov 12 18:08:07 UTC 2003


On Wednesday, November 12, 2003 2:06 PM
Kurt Jansson <jansson at gmx.net> wrote:

> Bleibt die Frage, inwieweit der Verein für Rechtsverstöße haftbar
> gemacht werden kann. Schließlich ist es ein Förderverein, der das
> Projekt und die Stiftung nur unterstützt.

Der Verein kann in jedem Fall nicht für etwas haftbar gemacht werden,
nur weil er
"zufällig" den gleichen Namen hat wie eine amerikanische Stiftung.

> Aber welches Risiko würden ggf. die Mitglieder tragen, welches der
> Vorstand?

Ein e.V ist nur beschränkt haftbar (mit seinem Vereinsvermögen). Bei
grober Pflichtverletzung kann der Verein aber wiederum auch gegen die
ihn vertretenden Vorstandsmitglieder vorgehen. Diese Haftung bezieht
sich aber meines Wissens nur auf das Innenverhältnis.

> Vielleicht ist ein Stiftungsableger doch der rechtlich saubere Weg?

Das dürfte viel komplizierter werden (ein e.V. bedeutet zwar etwas
Arbeit, ist aber an sich recht einfach). Es gibt zahlreiche Vorbilder
von internationalen NGOs, die in Deutschland als e.V. arbeiten.

Beispiel Greenpeace:
http://www.greenpeace.org/deutschland/?page=/deutschland/greenpeace/satz
ung-des-greenpeace-e--v-


Viele Grüße
Arne
--
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