Hallo,
am Wed, 30 Jun 2004 21:59:48 +0200 schrieb Karl Eichwalder:
1. (der oberlehrer spricht:) bitte schau einmal nach,
was es mit TOFU
auf sich hat; FullQuottel wäre auch noch einschlägig. oder positiv
gesagt: bitte sinnig zitieren.
ACK.
nur oberlehrer kommen auf die idee, einen solchen
miniartikel zu
löschen. solange keine fehlinfos enthalten sind, haben kurz- und
kürzestartikel nicht gelöscht zu werden.
Wo steht das? "Falsche Stubs" sind sogar Schnelllöschkandidaten, und das
ist auch sinnvoll so. Ein "Kürzestartikel" ist eher eine Behinderung für
die Entstehung eines guten Artikels als dass er jemandem hilft, einen
solchen zu schreiben.
ihr traut euch ja auch nicht,
die wirklich schlechten langartikel zu löschen...
Selbst ein schlechter Langartikel enthält normalerweise verwertbare
Information, aus der man einen besseren Artikel machen könnte. Es ist also
sinnvoll, ihn als "Steinbruch" bestehen zu lassen. Das gilt für einen
Vier-Wort-"Artikel" nicht, der möglicherweise weniger Inhalt bietet als die
verlinkende Seite bereits hat.
unter der voraussetzung daß es diese burg gibt, ist
das ein gültiger
artikelanfang.
Nein, das ist ja nur ein Weblink, das ist mindestens an der Grenze zum
Schnelllöschkandidaten. Wem sollte so ein "Artikel" helfen? Der
Informationsgehalt, der über die Eintragung auf der Burgenliste hinausgeht,
ist gleich null. Dafür ist der Link dort nicht mehr rot, es wird also
weniger wahrscheinlich, dass einem Burgenkenner auffällt, dass eigentlich
noch kein Artikel existiert. Also weg damit.
Gruß, Gerhard aka Perrak