Paul schrieb:
Am 18:31 30.01.2006 schrieben Sie:
Am Montag, 30. Januar 2006 12:39 schrieb Paul:
Ein Urheber kann sein Eigentum unter den Lizenzen
weitergeben die er
gerne
möchte.
Das stand nie in Frage. Die Frage
ist, was man mit Zigtausenden
Urhebern macht, die man nicht mehr erreichen kann.
Ich würde mir die Frage etwas anders stellen: Was passiert mit den
Artikeln die Anteile von nicht zu ermittelnden Urhebern enthalten.
Nach meinen Vorstellungen bleiben diese Artikel erst einmal unter GFDL
(weil diese Lizenz nichts anderes zuläßt). Neue ArtikelTeile / Edits
können aber schon unter der Maßgabe "Freigabe auch unter neuer Lizenz"
getätigt werden.
ACK. Aber wie willst Du das aufzeichnen?
Artikelteile von Autoren, die einer Lizenzänderung /
Mehrfachlizenzierung zugestimmt haben sind automatisch auch frei für
eine neue Lizenzierung.
Es sind bisher noch viel zu wenige.
Zu klären ist was als die notwendige Schöpfungshöhe für einen
lizenzierungsfähigen Beitrag angesehen werden kann (Tippfehler & Co?).
mMn
alles(zumindestesns wenn man nach allen möglcihen Regeln geht).
Die ArtikelTeile die danach noch übrig bleiben, müssen nach und nach
entsprechend neu verfaßt, gelöscht oder ersetzt werden. Das kann ja auch
u.a. im Zuge von Qualitäts- und anderen Offensiven angepackt werden.
Das hiesse,
gut 3/4 des Textbestandes wegzuwuchten.
Sobald ein Artikel von GFDL-only-Teilen befreit ist, wird er unter der
neue Lizenzierung Bereitgestellt.
Dies kann sich aus meiner Sicht ruhig über einen längeren Zeitraum
hinziehen und durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit (Aufrufe an
Autoren sich zu melden etc.) unterstützt werden.
Auch hier: wie willst Du das
aufzeichnen und wer bezahlt die Aufrufe n
Autoren(Zeitungsberichte etc., es gibt sehr viele Leute, die irgendwann
einmal einen Tippo korrigiert haben und danach nix mehr!)
Marco