Mathias Schindler schrieb:
Nein. Absatz 10 erlaubt der FSF, die Lizenz upzudaten.
Einzige Bedingung
ist die Bewahrung des Geistes dieser Lizenz.
Das dürfte ja wohl kaum der Fall sein, wenn entscheidende Dinge wie
die Verpflichtung, den Abschnitt "History", der die Nennung der
(aller!) Urheber - also einen Bezug zu einem
Urheberpersönlichkeitsrecht - enthält, entfallen sollen.
Vor allem, nachdem die GFDL ihren Zweck - eine brauchbare freie Lizenz
für Softwaredokumentation - durchaus gut erfüllt.
-thh