Am Wed, 15 Aug 2007 00:56:24 +0200
schrieben Sie ("Johann H. Addicks" <addicks(a)gmx.net>)t>):
Wir können uns dann von allen Aufnahmen verabschieden,
die in nach
deutschem Urheberrecht unter Panoramafreiheit fallen (Kunstwerke im
öffentlichen Raum etc), darüberhinaus sind wir beim Wappenrecht
vermutlich tot, wenn wir nicht das dt. Wappenrecht nutzen können.
In Bezug auf deutsche Wappen (amtliche Wappen) macht Commons keine Probleme, da die gemäß
Rechtsprechung gemeinfrei sind; Tausende von deutschen Wappen befinden sich auf Commons.
Anders sieht es evtl. bei nicht-deutschen Wappen aus, die in ihren Ursprungsländern
gesetzlich geschützt sind. Als "Fallback"-Option für diverse Sonderfälle sollte
ein Bilderupload in der dt. Wikipedia auf jeden Fall erhalten bleiben, d.h., mit
Magnus' zweitem Vorschlag kann ich mich auch anfreunden.
Viele Grüße
Rosenzweig