"Agon S. Buchholz" schrieb:
Du hattest in Antwort auf einen Einwand von Paul
argumentiert, dass man
auf das Verfassen eines Leserbriefes verzichten solle, wenn man
befürchte, dass einem daraus Nachteile entstehen könnten; angeblich
veröffentlichen Zeitungen die Adresse des Leserbriefschreibers, so
behauptest Du zumindest in Deiner Antwort auf Pauls Mail, und diese
angebliche Veröffentlichung der Adressdaten setzt Du in Analogie zu den
Pflichtangaben im Impressum einer Website: Wer Nachteile befürchtet,
soll es doch lieber sein lassen.
Der Vergleich ist natürlich schief. Wer im Netz publiziert, ist nicht
Leserbriefschreiber, sondern Herausgeber einer Zeitung o.ä. Druckwerks
- nur online. Daher gelten dieselben Maßgaben.
Das
ist argumentativ nicht lauter, da die Impressumspflicht eben nicht
trivial (sie lädt eben, im Gegensatz zu den Angaben in Verbindung mit
einem Leserbrief, zu Mißbrauch ein; erzwungenermaßen korrekte da
rechtlich sanktionierbare Angaben sind wohl auch kaum mit irgendwelchen
dubiosen Adressdatenbanken vergleichbar) und auch nicht notwendig ist
Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Ich teile die Deinige nicht.
(der Rest des die Meinungsfreiheit achtenden Teils der
Welt kommt ja
auch ohne solche Angaben aus,
Das ist ein Nullargument.
und ohne extrem restrikive Maßnahmen
werden derartige Pflichtangaben ganz sicher keinen Schutz vor wirklich
kriminellen Energien bieten;
(Fast) _nichts_ schützt vor "wirklich kriminellen Energien".
Also forderst Du, "Vorschriften" aus
Prinzip einzuhalten und nicht zu hinterfragen, oder wenn man sie doch
hinterfragt, sich dennoch an sie zu halten
So ist es. Ein solches Verhalten ist elementar für einen Rechtsstaat.
Du vergisst dabei, oder möchtest vergessen machen,
dass "ungesetzlich"
eben nicht gleichbedeutend mit "unrecht" ist,
In einem Rechtsstaat ist es dennoch für sein Funktionieren für alle
Bürger zwingend, von Ausnahmefällen abgesehen rechtliche Normen auch
dann zu beachten, wenn man sie ablehnt. Wenn jeder nur die Gesetze
befolgt, die er gerade - für sich - für sinnvoll hält, bräuchten wir
keine.
Tatsache ist nun einmal, dass beispielsweise weder die
französische
noch die US-amerikanische Verfassung in ihren heutigen Formen existieren
würden, wenn es nicht die Möglichkeit gegeben hätte, anonym zu
publizieren.
Die gibt es doch. Siehe Wikipedia. Du brauchst nur jemanden, der Dir
eine Plattform bereitstellt. Auch in einer Zeitung kannst Du anonym
publizieren - Du kannst nur nicht eine solche anonym herausgeben. :)
Einstellungen eines derartig duckmäuserischen und vor
allem
unreflektierten Obrigkeitsgehorsams sind m.E. in der Wikipedia fehl am
Platze; nicht unrichtig ist sicherlich, dass anonyme Edits, wie Du
schreibst, "überwacht [...] und falls notwendig eben in der
Versionsgeschichte versenkt werden"; in dem von Dir immer wieder
vorgeführten Geist bedeutet das aber plötzlich, dass anonyme Edits nicht
uberwacht werden, weil sie potenziell destruktiv, sondern grundsätzlich
aufgrund ihrer Anonymität suspekt sind;
Das eine ist Folge des anderen.
Entweder man akzeptiert die
grundsätzliche Berechtigung und Notwendigkeit von Anonymität und damit
auch die von Grenzüberschreitungen
Nein, das eine folgt nicht, wie Du behaupten möchtest, aus dem
anderen.
-thh