On Thursday 01 April 2004 07:29, Florian "Flups" Baumann wrote:
marco.krohn(a)web.de (Marco Krohn) schrieb:
und was ist mit der in der GFDL vorgeschriebenen
Freiheit Änderungen
vorzunehmen? Das wird alles von "UrhG § 62 Änderungsverbot" kassiert.
Ein Änderungsverbot ist auch in der GFDL vorgesehen, nennt sich
"invariant section".
"invariant sections" machen das Gesamtresultat auch unfrei (->siehe Debian).
Soweit ich weiß wird in der Wikipedia auf invariant sections deshalb
verzichtet.
Viele Grüße,
Marco
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Marco Krohn
Theoretical Physics
University of Hannover