Naja,
irgendwann werden die zur Versammlung geladenen (und nur die)
über den auf einen oder zwei Posten verkleinerten Vorstand
entscheiden...
Unfug: Der BGB-Vorstand besteht aus 4 Personen (1., 2. Vorsitzender,
Schriftführer und Schatzmeister). Drunter geht nicht; selbst wenn man
auf Beisitzer verzichten möchte.
Gruß
Henriette
Wer die Ironie fand, durfte sie behalten. Du also nicht.
M.