Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft legt
umfangreiche Expertise vor
http://idw-online.de/pages/de/news93835
Veröffentlicht am: 09.12.2004
Veröffentlicht von: Kai Hoelzner
Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e.V.
Wie kann das Urheberrecht im digitalen Zeitalter den Anforderungen aus
Bildung und Wissenschaft gerecht werden? Das Aktionsbündnis Urheberrecht
für Bildung und Wissenschaft legt umfangreiche Expertise vor
Am 30. November erhielt die Bundesministerin für Justiz, Frau Zypries,
vom Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft eine
detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 27.09.2004 für ein
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft. Darin wird vom Aktionsbündnis nicht nur Kritik
geübt sondern es werden juristisch fundierte Wege aufgezeigt, um im
Urheberrechtsgesetz ?die Rechte der Nutzer stärker zu berücksichtigen?,
wie es die Regierung ursprünglich vorgesehen hatte. Dabei hat sich das
Aktionsbündnis zunächst auf das in der jetzigen Novellierung (Korb 2)
Machbare beschränkt. Dem Aktionsbündnis liegt daran, dass Bildung und
Wissenschaft alle Potenziale der digitalen Medien zur Produktion von
Wissen nutzen dürfen, um Ausbildung und Forschung in Deutschland
bestmöglich zu fördern und international wettbewerbsfähig zu halten.
Dem Gesetzgeber muss seinerseits daran gelegen sein, die
Arbeitsfähigkeit des Bildungsbereiches und der Wissenschaft durch
geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu unterstützen, u.a. durch einen
intensiven Dialog des Gesetzgebers mit den Bildungs- und
Wissenschaftseinrichtungen, um deren praxisgerechte Anforderungen im
digitalen Zeitalter zu verstehen und in einen Gesetzestext umzusetzen.
Im Kern geht es bei der Novellierung des Urheberrechts um die Frage, ob
sich Deutschland als Wissensgesellschaft versteht oder den Interessen
der Verwerter und der Unterhaltungsindustrie Priorität einräumen will.
Die Novellierung des Urheberrechts könnte in dieser Frage eine
Weichenstellung sein.
Die im Aktionsbündnis zusammengeschlossenen Institutionen setzen sich
dafür ein, dass die Nutzungsrechte an Informationen und urheberrechtlich
geschützten Werken für Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen unter
Berücksichtigung ihrer sehr speziellen Verwendungszwecke gesichert sind
- zu fairen Preisen für diesen Nutzerkreis. Staatliche Bibliotheken
müssen auch künftig in der Lage sein, Schulklassen oder Seminargruppen
digitale Kopien eines wissenschaftlichen Zeitschriften-Artikels zu
Selbstkostenpreisen bereitzustellen (digitaler Lieferdienst). Auch
sollten Dokumente, die in der Bibliothek einer Schule oder Universität
vorhanden sind, digital - wie in öffentlichen Bibliotheken - an allen
elektronischen Leseplätzen eingesehen werden und lokal zur
Weiterverarbeitung gespeichert werden können.
In der gegenwärtigen zweiten Reformstufe (Korb 2) gilt es, den
Gesetzentwurf so zu ändern,
- dass es erlaubt ist, digitale Lehrmaterialien für den Unterricht
innerhalb eines geschlossenen Personenkreises wie einer Schulklasse oder
einem Seminar, an dem möglicherweise Gruppen an verschiedenen Orten
[virtual learning] mitwirken, zu vervielfältigen und für die nächsten
Veranstaltungen aufzubewahren,
- dass, wie bisher erprobt, durch Bibliotheken digitale Kopien an
wissenschaftliche Gruppen versendet werden dürfen,
- dass der Zugang zu maschinell geschützten Dokumenten (DRM) im
Bildungs- und Wissenschaftsbereich gesichert ist. Es darf nicht sein,
dass ein Dokument für die Lehre eingesehen werden könnte, aber der
Verlag nicht in der Lage ist, die Lese-Sperren individuell aufzuheben,
- dass der gesetzlich privilegierte Zugang zu Dokumenten zum Zwecke der
Vorbereitung auf die Lehre oder für die Forschung auf ganze
Zeitschriftenartikel oder Bücher ausgedehnt werden kann. Nur aus der
Kenntnis vollständiger Quellen kann man qualifiziert lehren und forschen.
Die detaillierte Stellungnahme (40 Seiten) ist abrufbar im Internet
unter der URL:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/AB_Urheberrecht_BuW_261104.pdf
Das Aktionsbündnis arbeitet an einem 'Eckpunktepapier', das die
Erfordernisse an ein wirklich dauerhaft tragfähiges und sinnvolles
Gesetz erläutert. Die Dienstleistungen müssen den Zugang zu Quellen
erleichtern, anstatt dass die großen Verlage den Zugang verknappen und
die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Dienste behindern.
Dem Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft gehören die
Fraunhofer Gesellschaft (FhG), die Helmholtz Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren (HGF), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die
Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Leibniz Gemeinschaft (WGL) und der
Wissenschaftsrat (WR) sowie 135 Fachgesellschaften, Verbände und
Institutionen an. Fast 2.000 Persönlichkeiten aus Bildung und
Wissenschaft unterstützen mit ihrer Unterschrift unter die ?Göttinger
Erklärung? die Ziele des Bündnisses.
Kontakt:
Dr. Klaus-Eckart Maass
Koordination
Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes
Dr. Hartmut Simon
Der Sprecher
Universität Siegen
D-57068 Siegen
Weitere Informationen:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/AB_Urheberrecht_BuW_261104.pdf
Hier finden Sie die detaillierte Stellungnahme (40 Seiten) des
Urheberrechtsbündnis zum Referentenentwurf
http://www.urheberrechtsbuendnis.de