[Wikide-l] KORREKTUR - pflanzenbilder

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Do Jun 16 16:18:22 UTC 2005


On Thu, 16 Jun 2005 17:04:08 +0200
 wikipede <wikipede at online.de> wrote:
> Klaus Graf wrote:
> > offenbar vorliegt. Aber der Hinweis auf den einfachen
> > Datenbankschutz ist in aehnlich gelagerten Faellen
> > hoffentlich trotzdem nuetzlich. KG
> dazu gleich zwei fragen:
> 1. da wir hier vermutlich die kleinere datenbank in eine
> größere importieren, würde nach meinem verständnis das
> kriterium der besonderen auswahl nicht mehr zutreffen,
> der schutz somit hinfällig. gibt es dazu bereits urteile
> oder rechtsanalysen?

Mir scheint, da gehen zwei Punkte durcheinander. Es geht um
den Schutz als einfache Datenbank, nicht als DatenbankWERK.
Bei einfachen Datenbanken spielt der Gesichtspunkt der
besonderen Auswahl keine Rolle.


> 2. ab welchem umfang ist so eine datenbank eigentlich
> schützenswert, oder veilmehr ist hierbei der umfang oder
> das auswahlkriterium entscheidend?

Der Umfang ist ein wesentliches Indiz fuer das Vorliegen
einer "wesentlichen Investition", die den Schutz
begruendet. Das Scannen eines hoechst umfangreichen
Tafelwerks wuerden wohl viele Gerichte als wesentliche
Investition sehen. Irgendwelche allgemeinen Richtlinien
dazu gibt es aber nicht.

Zum Auswahlkriterium siehe oben.

Klaus Graf