[Wikide-l] Re: Wikipedia und deutsches Recht

Karl Eichwalder ke at gnu.franken.de
Di Nov 30 18:44:30 UTC 2004


Matthias Walliczek <Matthias at Walliczek.de> writes:

> Hält sich Wikipedia an geltendes deutsches Recht?

Du als Mitarbeiter deutscher Mitarbeiter mußt deutsches und europäisches
Recht und auch das des Serverstandortes respektieren.  Ob Amerikaner,
die in der deutschsprachigen WP schreiben, deutsches Recht beachten
müssen, weiß ich nicht.  Es ist vielleicht empfehlenswert, wenn sie
vorhaben, später mal in die BRD zu reisen...

Bei gutenberg.org werden z.B. Bücher von Th. Mann veröffentlicht, die
vor 1923 erschienen sind.  Das ist nach amerikanischem (Copyright-)Recht
kein Problem.  Für einen deutschen Staatsbürger wäre das aber ein
Urheberrechtsverstoß.

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