[Wikide-l] Wikipedia und deutsches Recht

Matthias Walliczek Matthias at Walliczek.de
Di Nov 30 07:52:14 UTC 2004


Hallo,

bevor hier zu euphorisch über die Zukunft diskutiert wird, sollten wir 
uns vielleicht mal mit einer ganz bodenständigen Frage beschäftigen: 
Hält sich Wikipedia an geltendes deutsches Recht?

Grund: In der Diskussion zu [[Diskussion:Nationaldemokratische Partei 
Deutschlands]] wurde die Frage gestellt, inwieweit deutsches Recht 
anwendbar ist. Da diese Frage jedoch auch von anderen Nutzern bereits 
zuvor gestellt wurde (vg. [[Wikipedia Diskussion:Verlinken]]), würde 
mich jetzt unabhängig von dem konkreten Fall interessieren, ob deutsches 
Recht überhaupt ein Argument sein kann, warum wir so viel über 
Bilderrechte diskutieren und das Urheberrecht und Wappenrecht genaustens 
beachten, wenn ansonsten das geltende Recht offenbar beliebig ignoriert 
werden soll.

Matthias - mwka