[Wikide-l] Re: Einen Wikiorden für Dr.Sommer!

Paul Ebermann Paul-Ebermann at gmx.de
Mo Jul 19 22:45:14 UTC 2004


"Marco Krohn" skribis:
>
> Ein Werk gilt als gemeinfrei (englisch public domain), wenn es keinem
> Urheberrecht unterliegt.
>
> => public domain ist nach dt. Recht _nicht_ möglich.
>
> (das man die _Verwertungsrechte_ abtreten kann ist etwas ganz anderes)
>
> Alles weitere findet sich in ... der Wikipedia:
>
>   http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Domain

Offenbar nicht ...
Da steht auch etwas von "bewusster Freigabe".

Falls sich jemand sicher ist, dass diese Freigabe
in Deutschland nicht möglich ist[1], kann er das dann
auch in den Artikel (an passender Stelle) schreiben?

Wie sieht es hier international aus?
Wenn ich in den USA auf den Schutz verzichte, gilt
der hier immer noch weiter?


Paul

[1] Selbstmord ist wohl eine Möglichkeit, allerdings
    mit 70 Jahren Verzögerung ...