[Wikide-l] Re: Fotos aus dem Deutschen Museum und die GFDL
Marc Hennemeyer
marc at hennemeyer.de
Mi Jul 14 15:17:35 UTC 2004
Ich habe jetzt nochmal im UrhG nachgelesen. in $59 steht:
"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen
befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu
vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich
diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."
Das heißt aber nach meinem (Laien-)Verständnis, daß es eben schon erlaubt ist,
Photographien auch von Kunstwerken zu machen, solange sie dauerhaft zum Straßenbild
gehören und auch von der Straße aus photographiert werden.
Marc