[Wikide-l] Re: Fotos aus dem Deutschen Museum und die GFDL

Marc Hennemeyer marc at hennemeyer.de
Mi Jul 14 15:17:35 UTC 2004


Ich habe jetzt nochmal im UrhG nachgelesen. in $59 steht:
"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen 
befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu 
vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich 
diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."

Das heißt aber nach meinem (Laien-)Verständnis, daß es eben schon erlaubt ist, 
Photographien auch von Kunstwerken zu machen, solange sie dauerhaft zum Straßenbild 
gehören und auch von der Straße aus photographiert werden.

Marc