[Wikide-l] Frage zur URV-identifizierung und der GNU-FDL

Ferdinand Grassmann ferdinand at grassmann.info
Fr Feb 27 07:55:04 UTC 2004


Friday February 27 2004 00:35, Agon S. Buchholz wrote:

 ASB> Robert Michel wrote:
 >> Wenn der Autor, der das Buch zusammengestellt hat seit 70 Jahren tot
 >> ist, ja. Ansonsten so weit wie ich mich in das Thema eingearbeitet habe
 >> NEIN.

 ASB> Ich denke, ein ganz handhabbarer Ansatzpunkt ist: 2004 - 70 - 25

 ASB> * 2004 - 70 Jahre: http://de.wikipedia.org/wiki/2004#Gestorben
 ASB> * plus 25 Jahre Verlagsschutz: 1934 - 25 = 1909

Wieso ziehst du, gerade am Anfang, noch einmal 25 Jahre ab? Der
Urheberrechtsschutz dauert in Deutschland 70 Jahre - und zwar beginnt er
nach dem Tod des Autors. Eventuelle Leistungsschutzrechte der Verlage sind
für den Inhalt der Bücher unerheblich; sie betreffen nur die aktuelle
Gestaltung. Anderes gilt, wenn die Werke zu Lebzeiten der Autoren noch
nicht veröffentlich waren - dann hat derjenige, der diese nachgelassenen
Werke veröffentlicht, auch (lange) nach dem Tode des Autors noch ein
Schutzrecht.

 ASB> Ich würde also davon ausgehen, dass man ganz gute Chancen hat, dass
 ASB> Bücher von Autoren, die 2004 oder früger gestorben sind und aus der
 ASB> letzten Jahrhundertwende stammen weitestgehend gemeinfrei sind, wobei
 ASB> das Thema der eventuellen Schutzfristverlängerung durch Nachdrucke
 ASB> bisher hier noch nicht geklärt wurde.

? Wenn das Werk von 1920 ist und damals auch veröffentlicht wurde, der
Autor aber erst 2000 gestorben, dann ist das Werk bis 2070 urheberrechtlich
geschützt. Es ist in der Regel also vollkommen unerheblich, wann das Werk
geschrieben wurde, wichtig ist, wann der Autor gestorben ist. Ausnahmen
gibt es bei anonymen/pseudonymen Werken.

 >> Analoges Beispiel, Beethoven ist seit 166 Jahren Tod, trozdem sind
 >> Audio-Aufnahmen seiner Synphonien meist noch nicht frei ;)
 ASB> Die Noten leider auch nicht.

Wieso nicht? Unterliegen - wenn sie überhaupt jemals einem
Urheberrechtsschutz nach deutschem Recht unterlagen - auch der Schutzfrist
70 Jahre pma. Etwas anderes gilt natürlich wieder, wenn ein Verlag die
Noten gedruckt hat und diese Blätter kopiert werden...

 ASB> Anderes Beispiel: Data Becker "World of Classic Music" wird für 25
 ASB> Euro verhökert und enthält auf DVD angeblich 30 Stunden (!)
 ASB> Musikbeispiele. Ich halte es für ausgeschlossen, dass diese zahllosen
 ASB> Samples alle kostenpflichtig lizenziert wurden. Aber in dem Bereich
 ASB> kenne ich mich leider überhaupt nicht aus - aber vielleicht jemand
 ASB> anders aus der Runde?

Wenn die das selbst eingespielt haben oder die Aufnahmen lange genug
zurückliegen, müssen sie dafür auch nichts bezahlen... Und was heute mit
einem MIDI-Programm alles möglich ist...

fg

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