[Wikide-l] Re: Frage zur URV-identifizierung und der GNU-FDL

Karl Eichwalder ke at gnu.franken.de
Do Feb 26 20:49:13 UTC 2004


Robert Michel <news at RobertMichel.de> writes:

> Angeommen der Urheber einer Radierung ist noch nicht 70 Jahre tot 
> [[Urheberrecht]] und ich möchte ein Bild veröffentlichen, habe ich als 
> Druckinhaber bei einer Auflage von 10 Exemplaren das Recht dazu, oder nur 
> der, der die Platte besitzt?

Solange der Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist, liegen die
Urheberrechte und was sich daraus ergibt beim Urheber bzw. bei dessen
Rechtsnachfolger.  Auch wenn man im Besitz eines Originals ist, hat man
deswegen noch lange nicht das Recht, selbiges beliebig zu verwerten.

Und auch andersrum ist etwas dran.  Ein Museum hat keineswegs sämtliche
Rechte an einem in seinem Besitz befindlichen Werk, dessen Urheber
bereits 70 Jahre tot ist.  Ältere Reproduktionen, die nicht mehr dem
Leistungsschutz unterliegen, kann man als dritter beliebig verwerten.
Ein Museum muß nur nicht das Fotographieren in eigenen Haus erlauben
und, wenn es Reproduktionen zur Verfügung stellt, kann es deren
Verwertung mit Auflagen verbinden.

So schwierig ist das alles nicht zu verstehen und vor allen Dingen muß
man nicht alles glauben, was offizielle Stellen so behaupten.
Freilich, ich bein kein Rechtsverdreher.

-- 
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http://www.gnu.franken.de/ke/                            |   (*)/'(*)