[Foundation-l] License question

Klaus Graf klausgraf at googlemail.com
Tue Feb 26 21:47:20 UTC 2008


The following contribution was rejected (without reason) by the
moderator of the wikide-l mailing list. Sorry that I cannot translate
it in whole. It is a letter to Wikimedia Deutschland on the new
WMF-cooperation with SPIEGEL WISSEN which can use a live feed.

There is no consensus in the German Wikipedia that the "Gentlemen
agreement" is a valid interpretation of the GNU FDL. Wikimedia
Deutschland has no right to give an assurance that GNU FDL allows to
omit the version history which is IMHO the section "History" of the
GNU FDL. The section history is part of the document and has to be
reproduced when "Verbatim Copyying". This is the way author's rights
on attribution is respected by the GNU FDL.

SPIEGEL WISSEN is ignoring the fact that images are under other
licenses than the GNU FDL. Unlike the other commercial clones it shows
pictures but without mentioning the license on its website. The
license is only available on the Wikimedia servers.

WMF should make the contracts about using live-feeds or the name or
the logos of WMF projects with enterprises like SPIEGEL WISSEN
publicly available. Wikipedians has the right to know in which way
their intellectual property is merchandised by the WMF.

Let me add that there is a discussion in the German Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Brockhaus.2FDie_Zeit_vs._Spiegel.2FBertelsmann.2FWikipedia.3F
on the fact that SPIEGEL WISSEN is a Joint Centure of SPIEGEL and BERTELSMANN:
http://en.wikipedia.org/wiki/Bertelsmann

Bertelsmann is a very controversal corporation. Wikipedians are
criticizing the cooperation because the community was'nt asked before.

Klaus Graf

Wikimedia Deutschland e.V.
Rödelheimer Bahnweg 31
D-60489 Frankfurt am Main

Betr.: Lizenzverstoß durch SPIEGEL WISSEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

als Mitarbeiter der Wikipedia unter der Benutzerkennung „..."
musste ich feststellen, dass meine Beiträge in SPIEGEL WISSEN
übernommen wurden, ohne dass die Erfordernisse der GNU FDL eingehalten
werden, wozu insbesondere die Übernahme der Versionsgeschichte gehört.
Dies stellt eine Lizenz- und daher auch Urheberrechtsverletzung dar.

Seit geraumer Zeit ist unter WP:LB zu lesen:

„Im Falle einer Online-Weiterverbreitung von Inhalten der Wikipedia
berufen sich einige Nutzer auf ein informelles "Gentlemen-Agreement",
das aber nur eine diskutierbare Interpretation der GFDL darstellt und
dessen Nutzung daher nicht komplett anzuraten ist".

Daraus geht hervor, dass die Autoren-Community nicht mehr von einem
Konsens bezüglich des Gentlemen-Agreement, das ich seit langem
ablehne, ausgeht.

Es ist nicht die Sache des Vereins Wikimedia Deutschland e.V., eine
bestimmte, hoch umstrittene Interpretation der GNU FDL gegenüber
Dritten zu vertreten.

Soweit es zu Absprachen mit SPIEGEL WISSEN gekommen ist, in der die
von SPIEGEL WISSEN gewählte Form der Präsentation, die einen
Lizenzverstoß darstellt, als lizenzkonform ausgegeben wird, ist
Wikimedia Deutschland e.V. durch die Gestattung, Wikipedia-Inhalte
über einen sogenannten Live-Feed  zu nutzen, zum
Informationsvermittler geworden, der sich hinsichtlich der
Urheberrechtsverletzung haftungsrechtlich als Mitstörer erweist, da
ohne die Mitwirkung des Vereins die Wikipedia-Inhalte nicht aktuell
genutzt werden könnten.

Die Aussage des Schriftführers von Wikimedia Deutschland e.V., P.
Birken, in der Wikipedia unter
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion%3AKurier&diff=42482802&oldid=42481846
ist ersichtlich dem Verein zuzurechnen:

„Die Übernahme von Inhalten der Wikipedia in dieser Form entspricht
der GNU-FDL und ist aus Sicht von Wikimedia Deutschland eine sehr
erfreuliche Sache. Wir waren an der Umsetzung dieses Portals beteiligt
und setzen uns weiter dafür ein, dass freies Wissen möglichst weit
verbreitet wird, wie hier. Es gibt einen Vertrag zwischen Spiegel, der
Foundation und dem Verein Wikimedia Deutschland, der beispielsweise
die Verwendung des Logos regelt, die Nutzung des Logos stellt also
keine Markenrechtsverletzung dar."

Hier wird aus Sicht des Vereins deutlich gemacht, dass die
Urheberrechtsverletzung von SPIEGEL WISSEN mit Billigung des Vereins
erfolgt und dieser als Mitstörer haftbar ist.

Es kann dahingestellt bleiben, ob sich der Transparenz verpflichtete
Organisationen wie die WMF nicht entschließen sollten, solche Verträge
offenzulegen, zumal auch die Autoren der Wikipedia ein Recht haben zu
erfahren, wie ihr geistiges Eigentum vermarktet wird. Aus der Aussage
von P. Birken lässt sich aber schließen, dass dem Vertragspartner
signalisiert wurde, dass das „Gentlemen Agreement" unbedenklich ist
und dass der Verein auch weiterhin diese Position vertreten wird.
Daher ist auch eine Wiederholungsgefahr gegeben.

Soweit Wikimedia Deutschland e.V. bei der Vertragsgestaltung nur
darauf abgehoben hat, dass die Inhalte unter der GNU FDL stehen, mache
ich darauf aufmerksam, dass Bilder auch unter anderen Lizenzen (vor
allem Creative Commons) oder als gemeinfrei verfügbar sind. Anbieter,
die zugleich auch Bilder übernehmen, haben auf ihrem eigenen Server
die Lizenzbestimmungen anzugeben, was bei SPIEGEL WISSEN unterbleibt.
Da meine Bilder stets unter CC stehen, hat SPIEGEL WISSEN auch
hinsichtlich dieser Bilder gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen. Ich
gehe davon aus, dass Wikimedia Deutschland e.V. auch ohne rechtliche
Schritte meinerseits in Zukunft Dritte deutlich darauf hinweist, dass
Bilder auch unter anderen Lizenzen als der GNU FDL stehen können und
diese bei Übernahmen strikt anzugeben und einzuhalten sind.

Angesichts meiner Verbundenheit mit dem Projekt Wikipedia möchte ich
darauf verzichten, rechtliche Schritte gegen den Verein einzuleiten,
wenn mir bis zum 14. März 2008 die folgende strafbewehrte
Unterlassungserklärung zugeht:

„ Hiermit verpflichtet sich Wikimedia Deutschland e.V. gegenüber Herrn
Dr. Klaus Graf, es zu unterlassen,

*dass bei Vereinbarungen mit Dritten, an denen Wikimedia Deutschland
e.V. beteiligt ist und die die Nutzung von Inhalten der Wikipedia
betreffen (auch soweit es nur um die Nutzung von Namen, Logo oder
Live-Feeds geht), durch vertragliche Absprachen der Eindruck erweckt
wird, als entspreche eine Nutzung gemäß dem sogenannten
Gentlemen-Agreement (also insbesondere Weglassung der
Versionsgeschichte auf dem Server des Anbieters)  der GNU FDL

* den Eindruck zu erwecken, als sei der Verein Wikimedia Deutschland
e.V. befugt, eine bestimmte Interpretation der GNU FDL für verbindlich
zu erklären.

Zudem verpflichtet sich Wikimedia Deutschland e.V., um eine
Überprüfung der Einhaltung der Unterlassungserklärung zu ermöglichen,
auf Anforderung Vertragsklauseln aus Vereinbarungen mit Dritten zur
Verfügung zu stellen, soweit diese die Nutzung der Inhalte (also
Nennung der GNU FDL und anderer freier Lizenzen) betreffen.

Für den Fall des Zuwiderhandelns gegen diese Unterlassungserklärung
verpflichtet sich Wikimedia Deutschland e.V. zur Zahlung einer
Vertragsstrafe an Dr. Klaus Graf in Höhe von 1000 Euro."

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Graf



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