Hallo Verein,
sehr schockiert las ich erst heute vom Ende 2007 veröffentlichen
Schlussbericht [1] der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des
Bundestages. In den Handlungsempfehlungen taucht folgender Punkt auf:
"Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz
1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken –
ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann
eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die
Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet."
§ 59 Absatz 1 [2] ist aber genau der Paragraf zur Panoramafreiheit, von
dem die Wikipedia stark profitiert. Eine solche Einschränkung könnte bei
uns zu solchen Artikeln wie dem französischen Artikel über das Atomium [3]
führen: diese wären praktisch unbebildert. Wobei bei einem Fall wie dem
Atomium vermutlich erst ein Gericht entscheiden müsste, ob es sich um ein
Kunstwerk oder ein Bauwerk handelt...
Weitere Informationen gibt es auch unter
netzpolitik.org [4]. Ich weiß
nicht, wie der Verein intervenieren kann, aber alleine die Tatsache, dass
eine solche weitreichende Änderung noch nichteinmal richtig öffentlich
kommuniziert wurde, finde ich sehr schade. Vielleicht würde schon eine
Pressemitteilung, mit der sich Wikimedia Deutschland klar gegen diese
Änderung stellt, helfen?!
[1]
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607000.pdf
[2]
http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__59.html
[3]
http://fr.wikipedia.org/wiki/Atomium
[4]
http://netzpolitik.org/2008/urheberrecht-vs-panoramafreiheit/
Grüße,
Christian Thiele / APPER