[Wikide-l] Strafbarkeit/Bild

Nick-64 at web.de Nick-64 at web.de
Do Nov 16 05:55:00 UTC 2006



§ 187 StGB - Verleumdung:

"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." 

Gegen die Vandalen IPs könnte Anzeige erstattet werden. 

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Dieter_Thomas_Heck&action=history [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Dieter_Thomas_Heck&action=history]

Ferner fragt sich, ob Bild nicht als Anstifter zu sehen ist (§ 26 StGB). Auch Bild könnte die Verleumdung der deutschen Wikipedia vorgeworfen werden. Bild betreibt unsachgemäße Berichterstattung, die geeignet ist, die Kreditwürdigkeit der deutschen Wikipedia herabzusetzen. Schließlich stammen die im ersten Artikel erwähnten Fehler nicht aus der deutschen Wikipedia, was der Leser glauben muss. Im zweiten Artikel wurde nicht erwähnt, dass der Vandalismus innerhalb von 2 Minuten rückgängig gemacht wurde. Zumindest sollte man eine Gegendarstellung verlangen.

Grüsse - Nick


	
"Ein Herz für Kinder" - Ihre Spende hilft! Aktion: www.deutschlandsegelt.de 
Unser Dankeschön: Ihr Name auf dem Segel der 1. deutschen America's Cup-Yacht!