[Wikide-l] Re: Buchbinder Wanninger
ruediger.pfeil at arcor.de
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Fr Sep 16 17:48:12 UTC 2005
Hallo,
Gerhard Jahnke, danke für die ausführliche Analyse und die Aufklärung über
die Differenz von Urheberrecht und Verwertungsrechten.
@Klaus Graf: Der Artikel [[Wikipedia:Bildrechte]] klärt für diesen konkreten Fall
gar nichts, weil er sich weit überwiegend mit eigenen Aufnahmen befasst und
dort, wo er fremde Aufnahmen thematisiert, geht er auf Verwertungsrechte
nicht ein. Der Artikel [[Bildrechte]] ist eine schöne juristische tour d'horizon durchs
Thema, beantwortet den vorliegenden Kasus aber Null-Komma-gar-nicht.
[[Recht am eigenen Bild]] gehört zwar - wie die vorigen auch - zum Gesamtkomplex,
geht aber auf Nutzungsrechte auch nichtein. Ergo: das von Dir inkriminierte "peinliche
Unwissen" ist ein Schmarrn und Du liest Dir bitte noch mal Gerhard Jahnkes
Ausführungen durch.
Trotzdem, Gerhard, dann sieht's ja rabenschwarz aus!
Der Wikipedia-Text
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Textvorlagen#Nutzung_eines_Fotos.2FGrafik
ist, nach dem was Du mir erwidert hast völlig irreführend und unbrauchbar.
Jetzt rufst Du mir natürlich entgegen: "Halt, halt! Der Text ist super und
Du denkst ganz falsch. Wende Dich halt mit diesem Text an denjenigen, der die
Verwertungsrechte auch weitergeben d a r f!" Und ich rufe Dir entgegen:
"Vergiss es! Ich vermute, dass von 10.000 deutschen Wikipedianer nur eine
verschwindend geringe Anzahl weiss, dass n u r der Fotograf das Urheberrecht hat,
und dass der Politiker, der dem Wikipedianer mit der obigen Erklärung ein hochauflösendes
Foto zur ausdrücklichen Veröffentlichung in WP zugesendet hat, das gar nicht dürfte, weil
er zwar Nutzungsrechte hat, aber ... siehe Deine eigenen Erläuterungen... Toll, das kapiert
ausser Urheberrechtsjuristen niemand.
Das weiss mit Sicherheit noch nicht mal der Politiker oder die Filmschauspielerin,
von dem der Wikipedianer das Foto zur ausdrücklichen Veröffentlichung in WP
erhalten hat, was die Konfusion noch steigert. Beide zeigen WP einfach "Vögelchen",
wenn man sie um eine explizite Erklärung des werten Fotografen nachfragte.
Ja, ja, ja, Du hast ja recht: Das heisst ja nix, der Lichtkünstler hat trotzdem
das Urheberrecht (auch wenn's ausser Fachjuristen keiner weiss - und die drei
zitierten WP-Artikel, Klaus Graf, klären in diesem Zusammenhang rein gar nüscht).
Wer weiss denn schon, dass der arbeitssuchende Diplom-Ingenieur gar kein
Urheberrechte und nur sehr begrenzte Verwertungsrechte an seinem eigenen
Passfoto hat, dass er auf seine Bewerbungsunterlagen klebt, und welche
Jungunternehmerin weiss schon, dass dasselbe für das Porträtfoto gilt, das sie
gerade auf 5.000 Flyer hat drucken lassen und das ihre Firmenhomepage ziert?
Willst Du mir wirklich erzählen, dass die alle Urheber- und/oder Verwertungsrechte
auf das Allerfeinste abgeklärt haben? Nö, glaub' ich nicht!
Für WP würde ich einen deutlichen Warnhinweis vorschlagen: Niemanden um
irgendwelche Fotos von sich selbst zu bitten (es sei denn er kann beweisen,
dass er gleichzeitig der Fotograf ist). Juristisch korrekt und ansonsten ein
Obrerschmarrn.
Buchbinder Wanninger eben. Realsatire.
Gruss, Rüdiger Pfeil
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