[Wikide-l] Hitchcock film als Public Domain?!
Ulrich Fuchs
mail at ulrich-fuchs.de
Mi Jun 8 07:47:27 UTC 2005
Am Mittwoch, 8. Juni 2005 07:16 schrieb Ivo Köthnig:
> Am Mittwoch 08 Juni 2005 03:15 schrieb Florian Hannemann:
> > Klaus Graf wrote:
> Es stellt sich auch noch die Frage, wem der Film nun urheberrechtlich
> gehört. Urheberrecht in den USA auch noch ein Thema für sich. Gehört der
> Film einer Person, mehreren Personen, einer Firma? Im letztgenannten Fall
> würde bei uns wohl die selbe Regel gelten, wie in den USA?! Firmen sind ja
> potentiell unsterblich.
Nach deutschem Recht läge vermutlich ein gemeinsames Urheberrecht von
Drehbuchautor, Regisseur und Produzent vor (und das sind alles Personen).
Sprich: 70 Jahre, nachdem der letzte davon tot ist, wird das Werk gemeinfrei.
Falls allerdings der Film in den USA tatsächlich public domain ist (was ich
bezweifle, auf einen Rechtsstreit würde ich das nicht unbedingt ankommen
lassen), heißt das doch (jetzt Frage an Klaus Graf): Jeder amerikanische(!)
Bürger kann mit dem Film alles(!) tun, sprich: auch in Deutschland eine
Nutzung gestatten. Wenn ein Amerikaner den Film nun auf archive.org hochlädt,
passiert genau das. Oder liege ich da ganz falsch, und die amerik. public
domain unterliegt noch anderen Einschränkungen als der, dass sie nur für
Amerikaner gilt? Was konkret spricht dagegen, dass jeder x-beliebige
Amerikaner uns weltweit Rechte für Werke einräumen kann, die in den USA
public domain sind?
Uli