[Wikide-l] Lizenzfragen

Ulrich Fuchs mail at ulrich-fuchs.de
Fr Jan 7 14:40:39 UTC 2005


> Die interne Zugaenglichkeit geloeschter Beitraege stellt
> eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung dar, da
> angesichts der grossen Zahl von Admins, die Zugriff darauf
> haben, eine persoenliche Verbundenheit nicht mehr gegeben
> ist und die Nutzung daher "oeffentlich" ist (auch wenn die
> allgemeine Oeffentlichkeit ausgeschlossen ist), was die
> strikte Einhaltung der GNU FDL zur Folge haben muss. Ich
> will das nicht absolut hochspielen, aber ich finde es
> absolut inakzeptabel, zu leugen, dass hier ein Problem
> bestehen koennte.

Ok, einigen wir uns auf "koennte". Ich denke, es ist aber recht 
unwahrscheinlich, dass hier was passiert. Dass Artikel beim Löschen erstmal 
in eine Art Papierkorb wandern, um Löschfehler korrigierbar zu machen, ist 
eine technische Möglichkeit der WP-Software (Übrigens wurden / werden (?) 
auch diese gelöschten Versionen irgendwann endgültig(!) gelöscht, stehen also 
auch nicht mehr den Admins zur Verfügung.). Ich sehe einfach keinen Grund, 
sich mit dem Thema zu beschäftigen, es gibt weitaus dringlicheres (bspw. das 
Copy-und-Paste von anderen GNU-FDL-Quellen etc.)

[Thema Urheber in Zusammenfassungszeile /Versionsgeschichte]
>
> Das ist eine unbelegte persoenliche Behauptung, die mich so
> viel interessiert, wie wenn in China ein Sack Reis
> umfaellt.
> > Dann ist ^das Problem nämlich keins mehr.
>
> Verstehe ich nicht.

Weil dann die Urheberinformation in einem dezidierten Datenbanksatz steht und 
nicht irgendwo in einem seitenlangen Diskussionstext, den man nicht auf 
solche Informationen abfragen kann. Weil diese Information dann bpsw. 
mitgenommen wird, wenn Artikel zusammengeführt werden. Weil die 
Zusammenfassungszeile aus dem Grund auch explizit als 
"Zusammenfassung/Quelle" beschriftet ist. Der Downstream braucht dann bloß 
die komplette Versionshistorie einschließlich den Kommentarzeilen zu 
übernehmen und ist auf der sicheren Seite. Für gedrucktes nicht sehr 
praktikabel, aber zumindest für CDRoms etc. in Ordnung.

> Die Weiterverbreitung der CD-Version etwa auf DVD nur
> lizenzkonform gestatten. So einfach ist das. Ich freue mich
> angesichts deiner Ignoranz schon auf die erste
> Schadensersatzklage eines unzufriedenen Bildautors.

Nun, da ist der Verlag ja wohl dran? Das Problem ist doch erkannt, es bringt 
m.E. nichts, in jeder Mail anzusprechen, dass man da bei der CD nicht 
aufgepasst hat (Da sind wir uns uns ja wohl alle einig). Ich gehe einfach 
davon aus, dass auf der DVD die GNU FDL bei den Bildern beachtet werden wird.

> > Ersteres ja, zweiteres nein. Die transparente Kopie ist
> > der zusammengefügte
> > Artikel. Das Original (aus dem ich kopiert habe) muss ich
> > nicht mehr als
> > transparente Kopie vorhalten, nur das neue
> > zusammengeführte Werk.
>
> Eine voellig absurde Missinterpretation der GNU FDL.

So? Klär mich auf. Wo steht in der Lizenz, dass, wenn ich einen abgeleiteten 
text veröffentliche, ich auch den Originaltext als transparent copy vorhalen 
muss?

> Bei soviel "Problembewusstsein" fehlen einem die Worte.
Bei soviel juristischer Panikmache auch. ;-) Natürlich könnte alles mögliche 
passieren. Ganz ehrlich: Die Gefahr, dass Wikipedia ein Problem mit Microsoft 
kriegen, weil wieder mal wer was aus der Encarta gecopypastet hat, was über 
Monate keine Sau gemerkt hat, ist sehr viel problematischer.

> rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der GNU FDL
> ansteigen, weil es fast die schlechtestmoegliche Lizenz
> fuer Open Content ist. 

Da sind wir uns doch alle einig. Waren wir uns auf dieser Liste schon immer. 
Die Lizenz ist für ein Wiki äußerst unpraktikabel, oder erfordert erheblichen 
technischen Aufwand in der Wiki-Software und starke Disziplin bei den 
Teilnehmern, wenn man sie voll einhalten will. Es hilft aber nunmal nichts. 
Die einzige Chance, die es gibt, ist, die Lizenz einstweilen mit halbwegs 
gesundem Menschenverstand anzuwenden und darauf zu hoffen, dass Wales und 
Stallman eine neue Version zusammenkriegen, die praktikabler ist (ob die 
(bzw. der Umstieg auf sie) dann mit deutschem Recht konform ist, ist noch ne 
andere Sache).

Uli