Ralf Hagen schrieb: > Zum Kernbestand des Rechtsextremismus zählt seit dem Verbotsurteil der > [[Sozialistische Reichspartei|SRP]] [[1951]] die Ablehnung von: > *Achtung vor den im [[Grundgesetz]] konkretisierten [[Menschenrechte]]n [...] Nein. Das gehört zum Extremismus (ohne "Rechts-" vornedran). -thh